Frage von Alexander H. • 12.02.2024
Beschränkt sich das neue Staatsangehörigkeitsrecht auf zwei Nationalitäten? Oder kann man auch mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen?
Antwort von Hakan Demir SPD • 13.02.2024
Sehr geehrter Herr H.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die Ampel-Koalition hat bei der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts die Beschränkung der Mehrstaatigkeit komplett aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen. Sollte eine Person also berechtigt sein, neben der deutschen Staatsangehörigkeit zwei weitere Staatsangehörigkeiten zu besitzen, wäre von deutsche Seite auch das erlaubt. Ein Beispiel dafür wäre ein Mensch mit Eltern unterschiedlicher Nationalität, der zum arbeiten nach Deutschland kommt und sich hier nach 5 Jahren einbürgern lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir