Anträge vor Gültigkeit Staatsangehörigkeitsrecht stellen - Einheitliches Vorgehen?
Guten Tag Herr Demir. Vielen Dank für Ihre Arbeit!
Sie sagen in Berlin kann man Anträge schon jetzt vor der Gültigkeit des neuen Staatsangehörigkeitsrechts stellen und diese werden nach April/Mai/Juni 2024 entsprechend dem neuen Recht (doppelte Staatsbürgerschaft) bearbeitet.
Ich habe bei einer Behörde in Bayern angefragt und diese sagt "nein, vorher nicht möglich. Kommen sie später wieder".
Soll/wird es hier ein deutschlandweit einheitliches Verhalten der Behörden geben? Wird hier seitens des Ministeriums eine Richtline zur Verteilung an die Behörden erstellt, wie mit Anträgen umzugehen ist?
Danke!
Sehr geehrter Herr K.
danke für Ihre Frage.
Anträge können selbstverständlich jederzeit eingereicht werden. Ich könnte mir vorstellen, dass die von Ihnen genannte Einwanderungsbehörde befürchtet, dass nun sehr viele Anträge auf einmal kommen und deswegen auf einen späteren Zeitpunkt verweist.
An sich liegen Einbürgerungsverfahren aber bei den Ländern und Kommunen, die für die Umsetzung zuständig sind, der Bund stellt mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz den rechtlichen Rahmen.
Bei weiteren Unstimmigkeiten würde ich Sie bitten, anwaltliche Beratung zu suchen, falls Sie denken, dass die Rechtsanwendung der Behörde nicht der rechtlichen Lage entsprechen sollte.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir