Hakan Demir
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SPD
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Frage von Patrick B. •

Abschaffung des Deutsch A1 Nachweises auch für Hochzeitsvisum? Stand Migrationspaket 2?

Sehr geehrter Herr Demir,

Leider hatten sie mir auf meine Frage bisher nicht geantwortet, daher stelle ich sie hier nochmal:

Ihre letzte Antwort zum Thema Migrationspaket 2 habe ich hier mit Datum von Juli gefunden. Da der Entwurf im 4. Quartal vorgelegt werden sollte, wollte ich zum einen mal nach dem aktuellen Stand fragen und zum zweiten würde ich gern folgendes wissen: Wenn die Befreiung vom Sprachnachweis A1 für bereits verheiratete gilt, (Familiennachzug) gilt er dann auch für Paare die planen hier erst zu heiraten?
Denn in der Theorie könnte ich meine Freundin ja auch im Heimatland heiraten und dann den Ehegattennachzug beantragen. Allerdings wäre eine Hochzeit in Deutschland mit anschließendem Aufenthalt hier wesentlich einfacher. Und das Ergebnis ist das gleiche.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Die Ampel-Regierung hat im Migrationsbereich schon große Vorhaben erfolgreich verabschiedet. Mit dem Chancenaufenthaltsrecht wurde endlich eine pragmatische Regelung gegen Kettenduldung geschaffen, mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden die Möglichkeiten für Arbeitskräfte von außerhalb der EU erleichtert und seit der Berufung des Sonderbevollmächtigten verhandelt Deutschland Migrationsabkommen auf Augenhöhe. Mit der Ausweitung der Integrationskurse und der sogenannten Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) wird zudem die Infrastruktur ausgeweitet, damit Migrant:innen schnell in Deutschland Fuß fassen. Aktuell wird die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorangetrieben, um Gleichberechtigung und Demokratie zu stärken. Die Ampel liefert also zu einigen vorher über Jahre nicht ausreichend angegangenen Themen - und dass alles parallel zur Aufnahme von über einer Million Menschen aus der Ukraine und anderen Staaten. 

Sie sprechen aber zu Recht an, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, den vor der Einreise zu erbringenden A1-Sprachnachweis für Ehegatt:innen abzuschaffen, noch nicht umgesetzt wurde. Ich halte dieses Vorhaben aber weiter für ein wichtiges politisches Ziel, denn Paare sollte nicht deshalb getrennt sein, weil es im Heimatland eines Partners zu wenig Sprachschulen gibt oder eine Person aus anderen Gründen den Sprachnachweis nicht erbringen kann - die deutsche Sprache kann auch noch nach der Einreise gelernt werden, oft sogar besser. Die Frage des Hochzeitsvisums wurde bisher noch nicht festgelegt - ich halte es aber für plausibel, dass die Abschaffung des Sprachnachweises sich auch auf diesen Bereich erstreckt. 

Auch andere Vorhaben wie die Erweiterung der Identitätsklärung oder die Erarbeitung eines Partizipationsgesetzes stehen noch aus. Ich setze mich dafür ein, diese Thema im neuen Jahr anzugehen. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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