Hakan Demir
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Frage von Michael K. •

abgelehnter Asylbwerber( Guinea) seit 2015 in Deutschland hat zwischenzeitlich alle Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllt. Kann er jetzt einen entsprechenden Antrag stellen ?

Sehr geehrter Herr Demir, den o.g.Flüchtling betreue ich seit 2015 über alle Instanzen. Leider gelten aber
oftmals für abgelehnte Asylberwerber andere Gesetze oder Verordnungen. Evtl.können Sie mir sagen nach welchen Kriterien ein dauerhafter Verbleib in Deutschland möglich ist.
Vielen Dank für eine kurze Info.
Mit freundlichen Grüßen
Michael K.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass auch abgelehnte Asylbewerber, die durch eine lange Duldung in Deutschland heimisch geworden sind, die Chance auf einen dauerhaften, gesicherten Aufenthalt haben müssen. 

Deshalb habe ich auch im November 2022 gemeinsam mit der gesamten SPD-Bundestagsfraktion mit dem neuen "Chancen-Aufenthaltsrecht" und kürzeren Voraufenthaltszeiten für die sogenannte "Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration" zwei wichtige Reformen unterstützt, die das Bleiberecht für schon lange in Deutschland lebende Geduldete erleichtern und die unwürdige Praxis der Kettenduldung durchbrechen. (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-de-chancen-aufenthaltsrecht-923118#:~:text=Das%2018%2Dmonatige%20Chancen%2DAufenthaltsrecht,Bleiberecht%20in%20Deutschland%20zu%20erf%C3%BCllen.) 

Damit gibt es jetzt im wesentlichen drei Wege, wie Geduldete einen Aufenthaltstitel bekommen können: die Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (§ 25a und §25b je nach Alter der Antragsteller:innen), die Aufenthaltserlaubnis für gut qualifizierte Geduldete (§ 19d Aufenthaltsgesetz) und eben das neue Chancen-Aufenthaltsrecht. 

Die ersten beiden Wege stellen gewisse Anforderungen an Einkommen und Qualifikation, die niedrigsten Anforderungen (5 Jahre Voraufenthaltszeit, Straffreiheit) stellt das Chancen-Aufenthaltsrecht - man muss dann aber innerhalb von 18 Monaten weitere Anforderungen erfüllen. (hier darstellt für die Beantragung in Berlin: https://service.berlin.de/dienstleistung/349935/standort/121885/

Ich würde Ihrem Bekannten also empfehlen, bei seiner Ausländerbehörde explizit nach einem Wechsel in einen der genannten Titel zu fragen und sich dahingehend beraten zu lassen. Wenn ihr Bekannter erste einmal aus der Duldung in einen geregelten Aufenthaltstitel gewechselt ist, ist anschließend auch ein Wechsel in die Niederlassungserlaubnis oder natürlich auch eine Einbürgerung möglich. 

Schreiben Sie mir auch gerne eine Mail, wenn Sie die Erfahrung mit der Beantragung des Chancenaufenthaltsrechts (oder einem der anderen Aufenthaltstitel) mit mir für meine weitere politische Arbeit teilen wollen. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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