![Gustav Herzog Portrait von Gustav Herzog](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/spd_herzog_gustav_btw17_s_16064_100srgb-jpg_druck_datei_300dpi_cmyk_ausschnitt10x15.jpg?itok=hWvlFsLi)
Weitere Anreize für ein sparsames Fahrzeug wurden Anfang 2020 bereits gesetzt: Elektroautos bis zu einem Preis von 40.000 Euro und einem Anschaffungsdatum ab dem 01. Januar 2019 werden nur noch mit 0,25% anstatt den vorher gültigen 0,5 Prozent besteuert. In Bezug auf die Entfernungspauschale gilt für Plug-In Hybride, sofern sie eine Mindestreichweite von 40km oder einen CO2-Ausstoß von unter 50mg/km aufweisen und Elektroautos eine Besteuerung von 0,015% anstatt von 0,3%. Somit weisen elektrisch betriebene Fahrzeuge im Gegensatz zu Benzin- oder Dieselfahrzeugen auch im Bereich der Dienstfahrzeuge einen deutlichen steuerlichen Vorteil vor.