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Frage von Gerd S. •

Frage an Gustav Herzog von Gerd S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Hr. Herzog,

ich möchte bzgl. Ihrer Antwort auf meine Fragen vom 15.10.2019 nachfragen.

Eine Frage war „Setzt die aktuelle Dienstwagen Regelung [..] die richtigen Anreize ?“

Was m. E. richtige Anreize sind sollte ich präzisieren: möglichst wenig fahren, und mit einem möglichst sparsamen Fahrzeug (geringer CO2 Ausstoß) fahren.

Sie führen dazu aus, dass vom Arbeitgeber erstattete Fahrten vom Wohnort zur Arbeit, zusätzlich entfernungsabhängig, aber eben auch wieder pauschal bis zur Höhe der Entfernungspauschale besteuert werden. Sehen Sie darin etwa einen Anreiz, ein möglichst sparsames Fahrzeug zu nutzen, oder ist es nicht so, dass es – weil es gleich viel kostet – dann auch gern ein schwereres und verbrauchsungünstigeres Fahrzeug sein darf ?

Sie führen weiter aus, dass für die private Nutzung von Fahrzeugen, die extern geladen werden können (sog. Plug-In Hybride) die Pauschalbesteuerung 0,5 statt 1,0% beträgt. Sehen Sie, dass hier eine krasse Fehlentwicklung befördert wird, weil solche Fahrzeuge niemals aus dem Stromnetz geladen werden? Aus dem einfachen Grund, weil man den Strom selbst bezahlen muß, den Kraftstoff aber der Arbeitgeber bezahlt? Und somit effektiv sogar mehr CO2 ausgestoßen wird?

Es braucht nicht viel Fantasie sich vorzustellen, welche Interessengruppen bei der Entstehung dieser gesetzlichen Regelungen überproportional gehört werden oder gar mitwirken.

Leider nur ein Beispiel, wie Interessengruppen dafür sorgen, dass Interessen der Mehrheit den Interessen einer einflußreichen Minderheit untergeordnet werden. Ich nenne mal das Stichwort EEG Umlage, oder Versteuerung von Kapitalerträgen pauschal mit 25% vs. Spitzensteuersatz für Einkommen aus Arbeit.

Sehen Sie in diesem Muster einen Grund, warum etablierte Parteien seit Jahren Stimmanteile verlieren und extreme Parteien (denen ich persönlich keine Lösungen zutraue) Anteile gewinnen?

mfG
G. S.

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Sehr geehrter Herr Schaaf,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Weitere Anreize für ein sparsames Fahrzeug wurden Anfang 2020 bereits gesetzt: Elektroautos bis zu einem Preis von 40.000 Euro und einem Anschaffungsdatum ab dem 01. Januar 2019 werden nur noch mit 0,25% anstatt den vorher gültigen 0,5 Prozent besteuert. In Bezug auf die Entfernungspauschale gilt für Plug-In Hybride, sofern sie eine Mindestreichweite von 40km oder einen CO2-Ausstoß von unter 50mg/km aufweisen und Elektroautos eine Besteuerung von 0,015% anstatt von 0,3%. Somit weisen elektrisch betriebene Fahrzeuge im Gegensatz zu Benzin- oder Dieselfahrzeugen auch im Bereich der Dienstfahrzeuge einen deutlichen steuerlichen Vorteil vor.

Ihre weitere Frage bezog sich auf das Aufladen privat mitgenutzter Dienstwagen beim Arbeitgeber. Dieses ist kostenfrei bzw. wenn der Strom vom Arbeitnehmer aus eigener Tasche bezahlt wird, kann der Arbeitgeber die Kosten im Rahmen des Auslagenersatzes steuerfrei erstatten, somit ist das Laden eines Plug-In Hybrides aus dem Stromnetz durchaus attraktiv.

In dieser Frage sehe ich daher nicht den Grund des Stimmverlustes der etablierten Parteien.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog