
(...) vielen Dank für Ihre Frage zur Pozesskostenbeihilfe. Meiner Kenntnis nach ist die einzige Änderung bei der Prozesskostenbeihilfe in diesem Jahr bereits im Juni erfolgt - es handelt sich um eine kleine Erhöhung der anrechenbaren Freibeträge, so z.B. die Erhöhung von 174 euro für Parteien mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit auf 176 Euro. (...)