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Antwort von Gunther Krichbaum
CDU
• 13.05.2013

(...) In ständiger Rechtsprechung hat es diese nur dann akzeptiert, wenn dafür "wichtige Gründe" sprachen. Im Falle der 5%-Klausel bei den Wahlen zum Europäischen Parlament sah das Gericht solche Gründe nicht. Nach seiner Auffassung sei das Europäische Parlament durch die Vielzahl der vertretenden Parteien aus allen Mitgliedstaaten der EU so zersplittert, dass weitere Parteien aus Deutschland einer Mehrheitsbildung nicht im Wege stehen würden. (...)

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