Frage an Gunther Krichbaum von Stefan R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Krichbaum,
als sie während er Europawoche an der Johanna-Wittum-Schule waren sagten sie das bei Europawahlen die 5%-Hürde gekippt worden ist. Für mich ist das auch bedenklich, sehr gefährlich und ein falsches Signal. Könnte es auch passieren das die 5%-Hürde bei Bundestagswahlen gekippt wird? Ich hoffe es nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Rischar
Sehr geehrter Herr Rischar,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Das Bundesverfassungsgericht steht Sperrklauseln bei Wahlen grundsätzlich skeptisch gegenüber. In ständiger Rechtsprechung hat es diese nur dann akzeptiert, wenn dafür "wichtige Gründe" sprachen. Im Falle der 5%-Klausel bei den Wahlen zum Europäischen Parlament sah das Gericht solche Gründe nicht. Nach seiner Auffassung sei das Europäische Parlament durch die Vielzahl der vertretenden Parteien aus allen Mitgliedstaaten der EU so zersplittert, dass weitere Parteien aus Deutschland einer Mehrheitsbildung nicht im Wege stehen würden. Zudem verwies es darauf, dass das EP nicht die umfangreichen Kompetenzen des Deutschen Bundestages hätte.
Dieses Urteil wurde vielfach kritisiert. Auch aus meiner Sicht hat das Gericht nicht berücksichtigt, dass sich die vielen nationalen Parteien in einigen wenigen Fraktionen sammeln. Diese sind für die Mehrheitsbildung und die Kompromissfindung im EP entscheidend. Viele Einzelabgeordnete deutscher Kleinstparteien wären dagegen in Straßburg und Brüssel völlig auf sich alleine gestellt. Sie könnten schon wegen des großen Arbeitsaufwands ihr Mandat nicht umfassend ausfüllen. Damit sinkt aber der deutsche Einfluss im EP. Dies kann nicht gewollt sein!
Für die Wahlen zum Deutschen Bundestag hat das Bundesverfassungsgericht dagegen die 5%-Hürde in mehreren Entscheidungen stets gebilligt. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich dies in Zukunft ändern könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Gunther Krichbaum