
(...) Voraussetzung für das Bürgergeld sind einerseits Bedürftigkeit und andererseits bei Erwerbsfähigkeit die Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung. Das bedeutet ganz klar: Wer die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit verweigert, muss auch Leistungskürzungen hinnehmen. (...)