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Guido van den Berg
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Frage von Werner K. •

Frage an Guido van den Berg von Werner K. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Guido van dem Berg,

als Angehöriger des Jahrgangs 1929 erlebe ich erstmalig die Auswirkung des §8 Kommunalabgabengesetz. Danach werden in Pulheim bei der Erneuerung von Fahrbahnen und Gehwegen die Anlieger mit 70% an den Gesamtkosten beteiligt. Dies unter der Zugrundelegung der gesamten Grundstücksfläche und entsprechend der Geschoßhöhe. Diese Kosten liegen nicht selten in einem fünfstelligen Bereich.
Mit der Folge, dass man als Betroffener, z.B. im hohen Alter plötzlich vor der Entscheidung steht, sein Haus verkaufen zu müssen oder nach über 40 Jahren gezwungen ist den Wohnort zu wechseln. Oder weil man damit rechnen muss. diese Situation in einigen Jahren erleben zu müssen ohne in der Lage zu sein entsprechende Rücklagen zu bilden.
Dass es auch anders geht beweisen z.B. das Land Baden-Württenberg und Stäste wie Frankfurt oder Wiesbaden, wo der Steuerzahler nicht für den Straßenerhalt zusätzlich zur Kasse gebeten wird.
Bedingt diese Situation in NRW nicht zum Umdenken?
Was gedenkt Ihre Partei zu tun?

Ihrer Rückäusserung entgegensehend,
mit freundlichem Gruss
Werner Kauth

Portrait von Guido van den Berg
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kauth,

besten Dank für Ihre Anfrage vom 07.04.2010 über Abgeordnetenwatch bzw. per Fax vom 18.04.2010 in Sachen Erschließungsgebühren. Wie Sie wissen heißt es im Artikel 14, Absatz 2 des Grundgesetzes: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Insofern kann und muss auch vom Eigenheimbesitzer erwartet werden, dass Sie gemäß des Abgabengesetzes an den Erschließungskosten beteiligt wer-den.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich die Umlagepraxis in allen 16 Bundesländern nicht darlegen kann. Dies bedürfte einer ordentlichen Recherche durch eine Fachverwaltung. Wenn es hier nachahmenswerte Regelungen gibt, die NRW von anderen übernehmen könnte, so ist dies zu prüfen.

Grundsätzlich jedoch ist der Verweis auf die individuelle Lebenssituation sicher kein hinrei-chendes Argument für eine Nicht-Beteiligung an Erschließungsgebühren. Es ist zu sehen, dass diese Maßnahmen auch den Wert einer Immobilie steigern und damit auch ein un-mittelbarer Nutzen für bestimmte von der Maßnahme begünstigte Immobilienbesitzer bzw. die Erben entsteht. Eine pauschale Steuerfinanzierung halte ich daher nicht für gerecht.

Mit freundlichen Grüßen
Guido van den Berg