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Günther Oettinger
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Frage von Ulrich S. •

Frage an Günther Oettinger von Ulrich S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Oettinger,

Ihre Antwort an Herrn Speidel lässt für mich wichtige Frage offen:
Ich besitze keinen Fernseher weil ich mich dem Inhalt der dort verbreitet wird nicht aussetzen möchte. Selbiges gilt auch für Inhalte gleicher Natur in allen anderen Medienkanälen.
Die ÖR-Anstalten stellen nun in einem Kanal Inhalte bereit, um die ich sie nicht gebeten habe und die ich auch nicht abrufen will/werde. Die ÖR haben zum Aufbau des Internets an sich keinerlei Beitrag geleistet.
Es findet auch keine Ausstrahlung von Inhalten statt, lediglich die Bereitstellung von Daten, die ich auf meine Kosten abrufen könnte (will ich aber nicht).

Mein Internetanschluss kostet derzeit 39 Euro pro Monat.

So, jetzt zu den Fragen:
Warum werden die Inhalte auf den Seiten der ÖR nicht mit einem Zugangskennwort (Rundfunkteilnehmernummer) geschützt um "Schwarzseher" auszusperren?
Warum bezeichen Sie die evtl. anfallenden Zusatzkosten von 17 Euro als Unerheblich? Mein Internetanschluss verteuert sich dadurch um 44%.

Wie kann ich mich dieser Zwangsbeglückung durch die ÖR entziehen, ohne jedoch auch ein wichtigen Kommunikationskanal zu verzichten?

Ich nutze das Internet für:
email, icq, home banking, Informationssuche, netzwerkspiele und vieles mehr.

Ich nutze das Internet nicht für das Abrufen von fernsehähnlichen Inhalten.

Wenn ich ein Fleischermesser kaufe, könnte ich jemanden erstechen oder jemandem eine Scheibe Fleisch von z.B. meinem Braten abschneiden.
Das Bereithalten einer evtl. tödlichen Waffe bringt mich nicht ins Gefängnis, nur ihr Gebrauch zu diesem Zweck.

Nach Argumentation einer ÖR-Anstalt müsste ich aber ins Gefängnis, denn ich könnte dies ja nun tun.

Können Sie mir die verdrehte Logik der ÖR erklären?

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Schlüter.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schlüter,

wie schon in meiner Antwort an Herrn Speidel lege ich auch Ihnen gerne noch einmal die Überlegungen dar, die zu der von Ihnen kritisierten Regelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geführt haben.

Wir haben ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem, das unserer Gesellschaft insgesamt zu Gute kommt. Nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern als private Nutzer, sondern auch der Wirtschaft und dem Staat. Dieses System hat auch eine soziale Komponente. Wer sozial bedürftig ist, kann dieses System ohne Gebühren nutzen. Diese Gebühren müssen in diesem Fall von den anderen getragen werden. Überhaupt gilt: Es gibt keine Mehreinnahmen zu Gunsten der Rundfunkanstalten, sondern lediglich einen von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunksanstalten festgelegten Finanzbedarf. Dieser ist von der Gemeinschaft der Gebührenzahler zu decken, dass heißt Mehreinnahmen führen allein zur Entlastung der Gebührenzahler.

Der Beitrag jedes einzelnen Gebührenzahlers für dieses Gesamtsystem muss in erträglichen Grenzen bleiben. Er beträgt derzeit 17,03 Euro. Hierfür erhält der Bürger eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Fernseh- und gerade auch regionaler und lokaler Radioprogramme. Zusätzlich gibt es Dienstangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Schließlich werden auch die Landesmedienanstalten und damit die Aufsicht über den privaten Rundfunk hieraus finanziert. Diese Gebühr kann nur dann in einem erträglichen Rahmen gehalten werden, wenn die Basis für ihre Erhebung breit bleibt. Deshalb muss sich die Anknüpfung der Gebührenpflicht den veränderten Gewohnheiten anpassen. Wenn für den Rundfunkempfang immer mehr neuartige Geräte anstelle der herkömmlichen Geräte treten, dann müssen auch diese Geräte grundsätzlich der Gebührenpflicht unterliegen. Ansonsten würde sich die Zahl derjenigen, die Rundfunkgebühren entrichten, vermindern und die Belastung des einzelnen Gebührenteilnehmers sich unverhältnismäßig erhöhen.

Deshalb ist es folgerichtig, neben herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten grundsätzlich auch andere Empfangsgeräte wie PCs der Rundfunkgebührenpflicht zu unterwerfen. Nach Auffassung der Länder ist der vorhandene Tatbestand im Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der die Gebührenpflicht begründet, abstrakt bereits geeignet, diese Geräte zu erfassen. An ihm haben die Länder wie - bereits dargelegt - deshalb auch keine Änderungen vorgenommen.

Weitere Informationen zur Politik der CDU finden Sie unter www.cdu-bw.de. Ich bitte Sie herzlich, weitere Fragen direkt an mich zu adressieren - und zwar über das Kontaktformular auf meiner Homepage: www.guenther-oettinger.de/index.php?id)7.

Mit freundlichen Grüßen

Günther H. Oettinger MdL
Ministerpräsident