Frage an Günther Oettinger von Anton S. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
obwohl nach einem (rechtskräftigen) Urteil des VGH sowohl die bisherige Berechnungsweise für die Kosten der öffentlichen Schulen (als Grundlage für die Privatschulbezuschussung) sachgerecht ist als auch die Zuschüsse an die Privatschulen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind, haben Sie in Ihrer Regierungserklärung und hat der Landtag mit der Koalitionsmehrheit beschlossen, das für die Privatschulen günstigere „Bruttomodell“ einzuführen; ferner haben Sie (nach dem Urteil ohne rechtliche Notwendigkeit) höhere Zuschüsse in Aussicht gestellt.
Das kann 35 Mio. Euro pro Jahr kosten.
Wie lässt sich das mit der notwendigen Konsolidierung des Landeshaushalts vereinbaren? Werden diese Wohltaten mit Kürzungen bei der Beamtenbesoldung finanziert?
Sehr geehrter Herr Staiger,
besten Dank für Ihre Nachricht vom 16. März 2006. Privatschulen stellen aus
unserer Sicht einen unverzichtbaren Bestandteil der baden-württembergischen
Bildungslandschaft dar und ihre Förderung nimmt aus diesem Grund auch
weiterhin einen hohen Stellenwert ein. Richtigerweise stellen Sie fest, dass
das bisherige Berechnungsmodell zur Bezuschussung von Privatschulen von der
Rechtssprechung gebilligt war und mit der Einführung des Bruttokostenmodells
in das Privatschulgesetz vom Gesetzgeber im Rahmen des von der
Rechtsprechung zugebilligten Gestaltungsspielraums ein von höheren Kosten
ausgehendes Berechnungsmodell zum Maßstab der Verfassungsmäßigkeit der
Zuschüsse gemacht wurde. Durch die Einfügung des Bruttokostenmodells
entstehen jedoch keine unmittelbaren Kosten, da damit keine unmittelbare
Anhebung der Zuschüsse verbunden ist. Eine mögliche Erhöhung der Zuschüsse
auf dieser Grundlage und die Entscheidung über damit verbundene finanzielle
Auswirkungen für den Landeshaushalt bleiben weiterhin dem Landtag
vorbehalten. Eine stufenweise Anhebung der Zuschüsse zur Verbesserung der
Kostendeckungsgrade der Kopfsatzschulen wird von uns ab dem Jahr 2008
angestrebt. Hierbei ist vorgesehen, das für die Kopfsatzschulen ausgebrachte
Gesamtvolumen der Zuschüsse beizubehalten, soweit sich der zukünftige
Rückgang der Schülerzahlen im öffentlichen Schulwesen auch bei den
Kopfsatzschulen abbildet. Ihre Befürchtungen, dass eine Erhöhung der
Zuschüsse im Privatschulbereich mit Kürzungen im Bereich der
Beamtenbesoldung finanziert wird, sind somit unbegründet.
Weitere Informationen zur Politik der CDU finden Sie unter www.cdu-bw.de.
Ich bitte Sie herzlich, weitere Fragen direkt an mich zu adressieren - und
zwar über das Kontaktformular auf meiner Homepage:
www.guenther-oettinger.de/index.php?id)7.
Mit freundlichen Grüßen
Günther H. Oettinger MdL
Ministerpräsident