Frage an Günther Oettinger von Gerhard R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oettinger,
es geht um den verantwortungsbewußten Umgang mit öffentlichen Mitteln.
Angeblich soll es vorkommen, dass Bundesländer sich in Verträgen zu umfangreichen jährlichen Geldleistungen verpflichten und dabei auf Regelungen zur Kündigung und zur Laufzeit verzichten.
Wenn die Empfänger der Geldleistungen gegen die Verträge verstoßen: Könnten dann wegen Fortfalls der Geschäftsgrundlage die Zahlungen eingestellt werden?
Falls ja: Müssen die Länder dann aber in vielen Fällen jahrelange Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang befürchten?
Deshalb: Wären die erwähnten Verträge mit demHaushaltsrecht vereinbar ?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. März 2006.
Hierbei handelt es sich jedoch um ein sehr schwieriges und komplexes rechtliches Thema, das ich kurzfristig und ad hoc leider nicht beantworten kann. Ihre Frage ist bei zuständigen Fachleuten viel besser aufgehoben. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich für eine Antwort an das Finanzministerium Baden-Württemberg zu wenden, das Ihnen sicher gerne Auskunft geben wird.
Ihre Frage können Sie dabei direkt über das Kontaktformular des Finanzministeriums unter http://www.fm.baden-wuerttemberg.de/de/kontakt/110378.html stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Günther H. Oettinger MdL
Ministerpräsident