Sehr geehrter Herr MdB Dr. Krings, wie weit geht für Sie - "als Volksvertreter" - die Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG gegenüber den ö-Medien - jenseits des pol. "Fraktionszwangs" im Dt.-Bundestag ?
Würden Sie - als MdB und promovierter Jurist - z.B. folgende Einlassungen (gem. Link) in einer öffentlichen "Internet-Zeitung" von Ihrer ganz persönlichen Meinungsfreiheit als "Volksvertreter" resp. MdB und/oder als Deutscher Staatsbürger i.R.d. Art. 5 Grundgesetz als "gedeckt" resp. rechtlich zulässig und legal ansehen ? :
...oder hätten Sie hier rechtliche Bedenken gehabt, Herr MdB Prof. Dr. Krings ?
Hochachtungsvoll
Michael Pfeiffer, Köln
(Bundesbeamter a.D.)
Die Meinungsfreiheit hat einen weiten Gewährleistungsbereich, ist aber nicht schrankenlos. Ihre konkrete Weite lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern hängt ab von einer Abwägung im Einzelfall. Eine weitergehende Rechtsberatung kann ich Ihnen im Rahmen von abgeordnetenwatch.de leider nicht anbieten.