Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Michael P. •

Sehr geehrter Herr MdB Dr. Krings, wie weit geht für Sie - "als Volksvertreter" - die Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG gegenüber den ö-Medien - jenseits des pol. "Fraktionszwangs" im Dt.-Bundestag ?

Würden Sie - als MdB und promovierter Jurist - z.B. folgende Einlassungen (gem. Link) in einer öffentlichen "Internet-Zeitung" von Ihrer ganz persönlichen Meinungsfreiheit als "Volksvertreter" resp. MdB und/oder als Deutscher Staatsbürger i.R.d. Art. 5 Grundgesetz als "gedeckt" resp. rechtlich zulässig und legal ansehen ? :

https://www.freiewelt.net/blog/genosse-steinmeier-als-bundespraesident-versagt-beim-ampel-aus-erneut-10098430/

...oder hätten Sie hier rechtliche Bedenken gehabt, Herr MdB Prof. Dr. Krings ?

Hochachtungsvoll
Michael Pfeiffer, Köln
(Bundesbeamter a.D.)

Dr. Günter Krings MdB, 2021
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