Frage von Michael P. • 12.11.2024
Sehr geehrter Herr MdB Dr. Krings, wie weit geht für Sie - "als Volksvertreter" - die Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG gegenüber den ö-Medien - jenseits des pol. "Fraktionszwangs" im Dt.-Bundestag ?
Würden Sie - als MdB und promovierter Jurist - z.B. folgende Einlassungen (gem. Link) in einer öffentlichen "Internet-Zeitung" von Ihrer ganz persönlichen Meinungsfreiheit als "Volksvertreter" resp. MdB und/oder als Deutscher Staatsbürger i.R.d. Art. 5 Grundgesetz als "gedeckt" resp. rechtlich zulässig und legal ansehen ? :
...oder hätten Sie hier rechtliche Bedenken gehabt, Herr MdB Prof. Dr. Krings ?
Hochachtungsvoll
Michael Pfeiffer, Köln
(Bundesbeamter a.D.)
Antwort ausstehend von Günter Krings CDU