Günter Krings, 2025
Günter Krings
CDU
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Frage von Markus S. •

Sollte die Wehrpflicht auch für Frauen gelten?

Die CDU ist für die Wiedereinführung der Wehrpflicht. Soll diese in Zukunft für alle gelten? Würden Sie einer entsprechenden Grundgesetzänderung zustimmen?

Günter Krings, 2025
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Einführung der Wehrpflicht für Frauen.

Auf dem Parteitag 2024 haben wir uns für eine schrittweise Rückkehr zur Wehrpflicht ausgesprochen. Jedoch soll es keine „Wehrpflicht“ wie bisher sein, sondern ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr. Bis zur Umsetzung dieses verpflichtenden Gesellschaftsjahres soll eine sogenannte „Kontingentwehrpflicht“ eingeführt werden.

Bei einer solchen „Kontingentwehrpflicht“ werden dann alle Männer und Frauen gemustert, aber nur ein Teil je nach Bedarf der Bundeswehr auch eingezogen. Eingezogen werden dann nur so viele von ihnen, bis der Personalbedarf der Bundeswehr gedeckt ist. 

Der Dienst eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres soll dann sowohl bei der Bundeswehr als auch bei sozialen Einrichtungen abgeleistet werden können. 

Grundsätzlich gilt das verpflichtende Gesellschaftsjahr dann sowohl für Männer als auch für Frauen. 

Bereits heute sind mehr als 13 Prozent der mehr als 182.000 militärischen Angehörigen Frauen. Das entspricht ca. 24.000 Soldatinnen. 

Seit Anfang 2001 stehen Frauen, die sich freiwillig melden, grundsätzlich alle militärischen Laufbahnen offen. Dafür wurde schon einmal das Grundgesetz geändert. Zunächst hieß es in Artikel 12 a GG: „Frauen dürfen auf keinen Fall Dienst an der Waffe leisten“. Daraus wurde: „Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden.“ Somit mussten Frauen keinen Wehdienst und auch keinen Ersatzdienst leisten. Anders, als junge Männer, die den Grundwehrdienst verweigerten, bis zur Aussetzung der Wehrpflicht 2011.

Die allgemeine Dienstpflicht einzuführen, geht nicht von heute auf morgen. Es müssen 700.000 junge Leute pro Jahr erfasst werden und diese entsprechend zum Beispiel für den Wehdienst gemustert werden müssen. Dies betrifft dann junge Frauen ebenso. Hierzu bedarf es aber zunächst einer weiteren Grundgesetzänderung, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig ist.

Gerne verweise ich zu diesem Thema auf meinen Namensartikel in der “Welt“.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Krings

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