Günter Krings, 2025
Günter Krings
CDU
82 %
23 / 28 Fragen beantwortet
Frage von Andrea Martina H. •

Ist es möglich, den städtischen Friedhof in Rheindahlen, rund um die Uhr mit der Kamera überwachen zu lassen? Sollte das Bestattungsgesetz mit der Friedhofspflicht geändert werden?

Sehr geehrter Herr Krings,

nun berichten auch außer unserer Zeitungen die Regionalprogramme über die Grabschändungen auf dem Friedhof in Rheindahlen, auf dem auch unsere Eltern liegen.

https://www1.wdr.de/lokalzeit/fernsehen/duesseldorf/graeber-in-moenchengladbach-rheindahlen-verwuestet-102.html

Günter Krings, 2025
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr berechtigtes Anliegen. Die wiederholten Fälle von Grabschändungen auf dem Friedhof in Rheindahlen sind absolut inakzeptabel und für die Angehörigen äußerst schmerzhaft. Es ist wichtig, dass hier gehandelt wird, um den Schutz der Gräber sicherzustellen.

Zur Videoüberwachung: Die Einrichtung einer rund um die Uhr laufenden Kameraüberwachung auf einem Friedhof ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht einfach. Allerdings handelt es hier um einen besonderen Teil des öffentlichen Raums. Da es sich in Rheindahlen um einen städtischen Friedhof handelt, übt hier der Oberbürgermeister der Stadt das Hausrecht aus. Das kann grundsätzlich auch das Aufstellen von Videokameras umfassen. Ich rege daher an, dass sie Ihr Anliegen an die Stadt Mönchengladbach herantragen. Wichtig für Ihr Anliegen wäre es, wenn möglichst viele Bürger, die Angehörige auf diesem Friedhof haben, sich für einen Videoschutz aussprechen. Denn ansonsten ist ja nicht auszuschließen, dass viele hier ihre Privatsphäre verletzt sehen können. Sollte sich die Stadt dann hoffentlich Ihrem nachvollziehbaren Anliegen anschließen, aber der Ansicht sein, es stünden Datenschutzregeln im Bundesrecht entgegen, bin ich gerne bereit mich für deren Lockerung politisch einzusetzen.

Ferner gibt es auch unabhängig von einem durchgängigen Videoschutz Möglichkeiten, gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit zu ergreifen, etwa verstärkte Kontrollen durch den Ordnungsdienst oder temporäre Videoüberwachung in Absprache mit der Stadtverwaltung. Auch hier wäre eine Kontaktaufnahme mit der Stadt wichtig. Auf Wunsch kann ich Ihnen hier gerne behilflich sein. 

Zur Friedhofspflicht: Das Bestattungsgesetz ist Ländersache und sieht derzeit eine Friedhofspflicht vor, um würdige Bestattungen sicherzustellen. Eine Änderung dieser Regelung wird immer wieder diskutiert, vor allem in Bezug auf alternative Bestattungsformen. Ich bin offen für den Dialog über mögliche Anpassungen, diese sollten natürlich den Wünschen der Angehörigen gerecht werden.

Wenn Sie mich noch einmal unmittelbar in meinem Wahlkreisbüro kontaktieren, kann ich in dieser Angelegenheit gerne behilflich sein und im ersten Schritt den Kontakt zur Stadt Mönchengladbach herstellen. Ihr Anliegen zeigt jedenfalls, wie wichtig es ist, unsere Friedhöfe als Orte der Würde und des Gedenkens zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings, MdB

Was möchten Sie wissen von:
Günter Krings, 2025
Günter Krings
CDU