Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Itzhak L. •

Ist Nichtkombattanten Nahrung und Wasser zu verweigern eine Selbstverteidigungshandlung?

Können Sie bitte obige, konkrette Frage beantworten? Mit Ja oder Nein? Ich stellte die Frage hier:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/guenter-krings/fragen-antworten/ist-nichtkombattanten-nahrung-und-wasser-zu-verweigern-eine-selbstverteidigungshandlung

Aber Sie beantworteten etwas ganz anderes.

Danke!

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.

Aushungern und die systematische Tötung von Zivilisten stellen Völkerstraftaten wie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Insofern sind diese Handlungen auch nicht mehr von einem Selbstverteidigungsrecht gedeckt. Für das Hungern der Menschen in Gaza ist aber vor allem die Hamas verantwortlich. Ihr Überfall hat den Krieg ausgelöst. Und mit ihrem Beschuss des Grenzübergangs Kerem Schalom, über den zuletzt die meisten Hilfsgüter in den Gazastreifen kamen, trägt sie wissentlich zur verheerenden humanitären Lage in Gaza bei. Systematische Tötungen von Zivilisten hat es seitens der Hamas am 7. Oktober 2023 gegeben. Für systematische Tötungen seitens der israelischen Armee liegen keine entsprechenden Belege vor.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Krings

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