Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Günter S. •

Frage an Günter Krings von Günter S. bezüglich Finanzen

Guten Tag Herr Dr. Krings,

die Stadt Mönchengladbach steht ja bekanntlich finanziell nicht besonders gut da.

Lt. der Bürgerzeitung für Mönchengladbach soll der CDU-Franktionsvorsitzende in Rat der Stadt Mönchengladbach, Herr Rolf Besten, folgende Aussagen gemacht haben:

„Wir haben nur dann eine Chance, wenn Bund und Land uns nicht nur ständig zur Übernahme neuer Aufgaben verpflichten, sondern uns auch mit den erforderlichen Finanzen ausstatten.”

Es kann doch nicht sein, das Aufgaben übertragen werden, ohne dass entsprechende Gelder an die Stadt fließen.

Stimmt die Aussage von Herrn Besten bezüglich der zusätzlichen Aufgaben ohne Finanzausgleich für unsere Stadt?

Sie als Bundestagsabgeordneter für Mönchengladbach bestimmen Bundesgesetze mit. Sehen Sie in dieser Ihrer Funktion eine Möglichkeit,
> wie die immer neuen Aufgaben für unsere Stadt auch mit den erforderlichen Finanzen seitens des Bundes finanziert werden können?
> wie die Stadt Mönchengladbach in der aktuellen Situation von ihren Schulden herunterkommen könnte?

Mit freundlichen Grüßen
G. Schnieders

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schnieders,

vielen dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de.

Sie fragen, wie ich mich als Bundestagsabgeordneter dafür einsetzen könnte, dass Bund und Land die Kommunen nicht ständig zur Übernahme neue Aufgaben verpflichten und sie mit den erforderlichen Finanzen auszustatten.

Ich selbst habe in der Föderalismus-Kommission I mitgearbeitet, in der es unter anderem auch um diese Frage ging. Seitdem gilt generell und strikt, dass es verfassungsrechtlich dem Bund nicht mehr erlaubt ist, Aufgaben an die Kommunen zu übertragen. Soweit der Bund Aufgaben an die Länder überträgt, wogegen diese sich ja im Bundesrat wehren können, und die Länder diese Aufgaben dann an die Kommunen durchreichen, dann greifen die Konnexitätsklauseln der Landesverfassungen. Diese verlangen - wie etwa die NRW-Verfassung, dass Aufgaben nur übertragen werden können, wenn die Finanzierung mitgegeben wird. Verstösse dagegen können von den Kommunen seit einigen Jahren gerichtlich angegriffen werden. Damit sind die Sünden der Vergangenheit zwar noch nicht korrigiert, für die Zukunft ist das Problem allerdings gelöst.

Generell ist natürlich eine umfangreiche Gemeinde-Finanzreform sicher wünschenswert aber eben auch sehr schwierig in der Umsetzung. Daher begrüße ich die Einsparbemühungen, die seitens der örtlichen Kommunalpolitik in Mönchengladbach bereits laufen. Im Einzelfall müssen diese Vorschläge natürlich vor Ort in den entsprechenden Gremien wie Bezirksvertretungen und Stadtrat diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings

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