Frage an Günter Krings von Christoph K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Um der Politikverdrossenheit, der immer größer werdenden Kluft zwischen Berufspolitikern und dem Souverän, dem Volk, frage ich Sie, warum Sie nicht wie selbst Parteikollegen/Innen Ihre Steuererklärung offenlegen?
Sehr geehrter Herr Krämer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich gebe Ihnen Recht, dass in einer Demokratie die Interessenverbindungen des Abgeordneten seinen Wählern bekannt sein sollten. Nur so kann der Wähler eine verantwortungsbewusste Wahlentscheidung treffen und der Bundestag frei von verdeckten Interessensverbindungen arbeiten. Die Regelungen zu der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte gewährleisten aber bereits ausreichende Transparenz.
Die Offenlegung der Steuererklärung greift dagegen in einem nicht zu rechtfertigenden Maße in das freie Mandat eines Abgeordneten ein. Solange es sich nicht um Informationen handelt, die tatsächlich dazu geeignet sind, auf mögliche Abhängigkeiten des Abgeordneten hinzuweisen, ist seine persönliche Rechtssphäre schützenswert.
Zudem sehe ich auch sonst derzeit keinen Anlass meine Steuererklärung offenzulegen.
Als Parlamentarischem Staatssekretär sind mir die Ausübung anderer Ämter, eines Gewerbes und Berufes grundsätzlich verboten (§ 5 Sätze 1 und 2 Bundesministergesetz). Über meine Interessen und mein sonstiges Engagement informiere ich Sie jederzeit auf meiner Homepage ( http://www.guenter-krings.de/ ).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings