Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Andrea Martina H. •

Frage an Günter Krings von Andrea Martina H. bezüglich Innere Sicherheit

Hallo Herr Krings,

erst gestern wurde wieder der toten Menschen gedacht, die aus unterschiedlichen Gründen Bahngleisen zum Opfer fielen. Allein in Mönchengladbach-Wickrath werden seit Jahresbeginn zwölf Todesopfer gezählt.

In Deutschland gibt es immer noch über 7.200 technisch nicht gesicherte Bahnübergänge , obwohl jährlich rund 1.000 Unfälle mit ca 50 Toten an Bahnübergängen passieren.

Ist Ihnen geläufig, was aus der Stopp-Schild Initiative von Werner Kuhlmann damals geworden ist, der von 1997 bis 2007 dafür kämpfte ein zusätzliches Stopp-Schild an Andreas-Kreuzen anzubringen, vom Bundestag damals einstimmig beschlossen - aber NIE umgesetzt wurde?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Mit freundlichen Grüßen
Fam. S. u.A. Huber

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Huber,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie nochmal an den Vorschlag der Anbringung von Stoppschildern an Andreaskreuzen erinnern.

Zunächst möchte ich betonen, dass die Verbesserung der Sicherheit an Bahnübergängen nach wie vor ein wichtiges verkehrspolitisches Ziel der Bundesregierung ist. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur arbeitet an entsprechenden Maßnahmen, die nicht technisch gesicherte Bahnübergänge sicherer machen sollen. Langfristiges Ziel bleibt es, Bahnübergänge gänzlich zu beseitigen.

Der Vorschlag, Stoppschilder mit Andreaskreuzen zu kombinieren, war in den vergangenen Jahren Gegenstand zahlreicher Diskussionen in verschiedenen Bund-Länder-Ausschüssen. Ein entsprechender Verordnungsentwurf ist jedoch an der Zustimmung der Bundesländer gescheitert, die keine Verbesserung der Sicherheitslage an nicht technisch gesicherten Bahnübergängen in der Kombination dieser Schilder gesehen haben.
Auch die Träger der Verkehrssicherheitsarbeit, die Automobilverbände und die Verbände des Schienenverkehrs haben Ihre Ablehnung gegenüber einer solchen Änderung geäußert.

Als Begründung wird von allen angeführt, dass das Andreaskreuz bereits ein hinreichend bestimmtes Wartegebot für den Straßenverkehr begründet und das ordnungsgemäße Verkehrsverhalten der Autofahrer nicht erhöhe. Hauptunfallursache an Bahnübergängen ist nämlich die Nichtbefolgung von Verkehrsvorschriften. Diese Zuwiderhandlungen, ob vorsätzlich oder fahrlässig geschehen, werden nicht durch ein weiteres Verkehrsschild verhindert, zumal Untersuchungen ergeben haben, dass das Stoppschild insgesamt immer weniger befolgt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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