Frage an Günter Krings von Henrik E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Krings,
in einem Artikel zum Thema ACTA ( http://winfuture.de/news,68091.html ) werden Sie wie folgt zitiert:
"Wenn aus Deutschland das Signal ´Wir wollen ACTA nicht!´ kommen würde, wäre das für den Schutz geistigen Eigentums weltweit fatal", sagte er. Aus seiner Sicht sei ACTA ein "recht harmloses Abkommen".
Würden Sie es immer noch als harmloses Abkommen bezeichnen, wenn die Post dadurch verpflichtet wäre, sämtliche Sendungen zukünftig zu öffnen, durchzulesen und darauf zu untersuchen, ob der Inhalt evtl. eine Urheberrechtsverletzung enthält?
Nichts anderes fordert ACTA, wenn die Provider zukünftig verpflcihtet werden, den über die bereitgestellte Datenleitung übermittelten Datenverkehr auf illegale Inhalte zu untersuchen. Was für die digitale Welt gilt, muss aber auch im analogen gelten. Somit ist die Post als Provider zu betrachten. Als Autor diverser Beiträge auf Internet-Foren möchte ich meine Rechte gewahrt sehen. Nicht, dass jemand meine Beiträge in seinen Schreiben zitiert. Somit würde ich die Durchsetzung von ACTA auf analogen Datenverkehr bis zur höchsten gerichtlichen Stelle klären lassen.
Wenn Sie dieses Szenario berücksichtigen, wie harmlos ist ACTA dann noch für Sie? Wollen Sie, dass Ihre Post mitgelesen und ggf. an Rechteverwerter weitergeleitet wird, ohne dass Sie etwas davon erfahren, ohne dass der Vorgang über den Rechtsweg läuft?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Henrik Eisele
Sehr geehrter Herr Eisele,
die von Ihnen gefürchtete so genannte deep packet inspection ist in der Endfassung des ACTA-Vertrages nicht vorgesehen.
Leider wird die wichtige und auch nötige öffentliche Diskussion über das ACTA-Abkommen derzeit nicht auf der Grundlage des tatsächlichen Vertrags geführt. Stattdessen werden auf der Grundlage überholter Fakten im Internet diffuse Ängste geschürt.
Hier der Link zur finalen Fassung des ACTA-Abkommens auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/ACTA.html;jsessionid=C731D5AC8A5BA2FA8DCA2B80A1AADA09.1_cid164?nn=1930246.
Sie werden feststellen, dass in dieser Fassung die Rechte der Nutzer berücksichtigt wurden und dass umfassende Rechtsmittel vorgesehen sind. Außerdem gehen die Rechte und Pflichten des Abkommen nicht über das geltende deutsche Recht hinaus. Deswegen hält die Bundesregierung auch an der Ratifizierung des Vertrages fest.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Günter Krings