Frage an Günter Krings von Dana M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Krings,
Das dem EU-Parlament zur Abstimmung vorzulegende ACTA-Abkommen ist ungewöhnlich schwammig formuliert, und könnte bei entsprechender Auslegung zu einer umfassenden Internet-Überwachung und Zensur, sowie einer Umgehung von Gerichten bei strafrechtlichen Sanktionen gegen Privatpersonen führen.
Die unklaren Inhalte von ACTA sollen (erst nach der Unterzeichnung) durch die bisher geheim gehaltenen Verhandlungsprotokolle konkretisiert werden.
Kennen Sie den Inhalt dieser Verhandlungsprotokolle?
Wenn nein, würden Sie einem Vertrag zustimmen, dessen konkreter Inhalt Ihnen noch nicht zugänglich ist?
Wenn ja, werden Sie diese Verhandlungsprotokolle umgehend veröffentlichen, damit das Volk maßgebende Details über dieses Abkommen erfahren kann, das in seinem Namen beschlossen werden soll?
Vielen Dank,
Dana Mirk
Sehr geehrte Frau Mirk,
die Rechtspolitiker im Deutschen Bundestag haben sich im Lauf der
Verhandlungen immer wieder durch Bundestags- und EU-Drucksachen über den
Stand der Verhandlungen des ACTA-Abkommen informiert. So gab es z.B.
schon am 15. März 2010 einen umfassenden Sachstandsbericht der
Bundesregierung.
Auch der Öffentlichkeit sind die Verhandlungsprotokolle spätestens seit
Mai 2011 bekannt und die Endfassung des Vertrages ist seit geraumer Zeit
auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz einzusehen:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/ACTA.html;jsessionid=C731D5AC8A5BA2FA8DCA2B80A1AADA09.1_cid164?nn=1930246.
Anhand der Zwischenstände und der Endfassung können Sie sehen, dass die
Nutzerinteressen bei den Verhandlungen sehr wohl berücksichtigt worden
sind. Leider kursieren im Internet aber noch die alten Versionen und
manche wollen damit wohl bewusst Stimmung machen.
Auch ich habe mir das Abkommen natürlich angesehen und konnte auf den
ersten Blick keine über das bestehende deutsche Recht hinausgehenden
Regelungen finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Günter Krings