Frage an Günter Krings von Gabriel S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Krings,
wie unten schon gesagt: Halten Sie 6,3 Planstellen für ausreichend um Internet-Kinderpornografie zu bekämpfen? Liegt hierin nicht ein viel größeres Problem als in dem Fehlen von (laut fast allen Fachleuten) Nutzlosen Internetsperren, welche sogar als Frühwarnsystem für die Betreiber der Internetseiten angewendet werden können?
Wurde bei jeder gefundenen Website auch INHOPE benachrichtigt?
Wurden die Betreffenden Provider auch noch direkt mittels einer "abuse mail" Informiert?
MfG
Gabriel Schmehle
Sehr geehrter Herr Schmehle,
seit Oktober 2010 meldet das Bundeskriminalamt die gefundenen Websites auch INHOPE. Wenn trotz dieser Meldungen immer noch zahlreiche Seiten im Netz verfügbar bleiben, halte ich das Sperren als Ultima Ratio als probates Mittel, um den Zugang zu diesen Seiten zu erschweren. Mit dem Sperren können Darstellungen von Kindesmissbrauch im Internet nicht absolut bekämpft bzw. verhindert werden, das ist unbestritten.
Aber wie der Name des Zugangserschwerungsgesetzes schon sagt, wird für eine breite Masse das Aufrufen dieser Seiten erschwert.
Dies belegen die Erfahrungen etwa aus Skandinavien. Im Übrigen bedarf es keiner Diskussion, dass durch den Bundestag beschlossene Gesetze auch anzuwenden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings MdB