Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Halgurd G. •

Frage an Günter Krings von Halgurd G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Krings,

Wie Sie wissen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Klage gegen die Auflösung des 15.Deutschen Bundestages im Jahre 2005 die verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit der „auflösungsgerichteten Vertrauensfrage“ bestätigt. Im Zusammenhang mit der vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder gestellten Vertrauensfrage, sprachen sich verschiedene Abgeordnete verschiedener Parteien(auch solche, die den Weg der „auflösungsgerichteten Vertrauensfrage“ begrüßten – was in meinen Augen ein wenig seltsam anmutet) dafür aus, dass in der folgenden Legislaturperiode angestrengt werden solle, ein direktes Selbstauflösungsrecht des Deutschen Bundestages via Abstimmung über eine Auflösung im Plenum(mit hohen Mehrheitshürden) durchzusetzen.

Meine Frage lautet

1. Welche Position nehmen Sie persönlich und welche Position nimmt Ihre Partei bzw. Ihre Fraktion zu der Frage eines solchen direkten Selbstauflösungsrechtes des Deutschen Bundestages ein?

und

2. Wie schätzen Sie die Meinungsverhältnisse bzw. die Durchsetzungsfähigkeit eines solchen Selbstauflösungsrechtes im gesamten Deutschen Bundestag ein?

Mit freundlichsten Grüßen
H. Gharib

Dr. Günter Krings MdB, 2021
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