Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Günter S. •

Frage an Günter Krings von Günter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

kurz vor der Kommunalwahl habe ich die OB-Kandidaten angeschrieben und vorgeschlagen, ab der nächsten Ratsperiode die Ratssitzungen als Livestream im Internet bzw. per Fernsehen zu übertragen. Als Möglichkeit habe ich den örtlichen Fernsehsender CityVision vorgeschlagen.

CityVision sowie die OB-Kandidaten von FDP und Grünen machten auf das Problem des Rechts auf das Eigene Bild und das Eigene Wort aufmerksam. - Der FWG-Kandidat meinte lapidar, wenn der OB das Thema in den Rat bringt,würde man sich damit beschäftigen. - Die Kandidaten von CDU, SPD und Zentrum haben erst garnicht geantwortet.

Nun ist es ja so, dass Sitzungen aus dem Bundestag übertragen werden. Sogar einzelne Redebeiträge sind später noch aufrufbar.

Gelten für den Bundestag andere rechtliche Regelungen als für den Stadtrat?
Welche rechtlichen Regelungen müssen für eine Übertragung von Ratssitzungen beachtet werden?

(Die technische Seite soll zunächst einmal außen vor bleiben.)

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die rechtliche Seite erläutern würden.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Schnieders

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schnieders,

vielen Dank für Ihre Anregungen und die Nachfrage bezüglich der rechtlichen Regelung einer Übertragung von Ratssitzungen via Internet oder Fernsehen.

Um den politischen Willensbildungsprozess verfolgen zu können, gilt in Ratssitzungen in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich der Öffentlichkeitsgrundsatz. Der veröffentlichungspflichtigen Tagesordnung kann jeder Bürger die zu behandelnden Themen sowie Ort, Zeit und Ablauf der Verhandlung entnehmen und darüber hinaus an jeder öffentlichen Ratssitzung teilnehmen.

Auch eine Übertragung von Ratssitzungen im Internet ist mangels gegenteiliger Bestimmungen der Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich möglich. So hat letztes Jahr der Rat der Stadt Hagen seine Ratssitzungen im Internet übertragen. Nach kurzer Zeit wurde dieses Experiment jedoch wieder eingestellt.

Alle großen im Rat vertretenen Parteien bemängelten die geringe Beteiligung und kamen zu dem Schluss, dass die Kosten von ca. 1000,- € pro Sendung zu teuer seien und den Haushalt einer 200.000-Einwohner-Stadt unverhältnismäßig belasteten.

Mönchengladbach ist hinsichtlich der Einwohnerzahl und der Haushaltslage relativ vergleichbar mit Hagen. Wenn es aber Möglichkeiten gibt, diese Kosten zu minimieren, bin ich persönlich für eine solche Internetübertragung. Ich glaube, das wäre ein wichtiger Beitrag zu mehr Transparenz in der Mönchengladbacher Politik. Entscheiden muss dies aber der neu gewählte Rat.

Ich möchte noch richtigstellen, dass dieser Versuch in der Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald stattfand und nicht in Hagen in Westfalen.

Bis dahin müssen Sie wohl mit den Bundestagsdebatten vorlieb nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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