Frage an Günter Krings von Reinhard J. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr D.Krings,
bitte um Info über Ihre persönliche Einstellung zur von der CDU so gewollten Verlängerung von Laufzeiten "alter" Atomkraftwerke.
1) befürworten Sie eine Laufzeitverlängerung ?
2) wie bzw. wo soll eine "nachhaltige" sichere Endlagerung der
radioaktiven Abfälle erfolgen
3) Wer trägt "definitiv" die sogenannten Ewigkeitskosten ?
der Steuerzahler oder die Betreiber der Kraftwerke?
4) Sind Sie persönlich angesichts der zahlreichen Störfälle von
der Sicherheit Atomkraftwerke überzeugt?
5) Wie ist Ihre persönliche Einstellung zu den Vorfällen in "Asse" ?
und wer soll die Sanierungskosten tragen?
Ich bitte um Ihre ganz persönliche Sicht der Dinge !
Bitte keine CDU-Verlautbarungen
Sehr geehrter Herr Jungbauer,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Atompolitik.
1. Wir streben eine Laufzeitverlängerung der sicheren deutschen Anlagen an, weil heute klimafreundliche und kostengünstige Alternativen noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar sind. Ich möchte allerdings, dass Atom- und Kohlekraftwerke sukzessive und so schnell wie möglich abgeschaltet und durch regenerative Energieträger ersetzt werden.
2. Eine verantwortungsvolle Nutzung der Kernenergie beinhaltet auch die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wir wollen eine sofortige Aufhebung des Moratoriums zur Erkundung des Standortes Gorleben.
3. Die Entsorgungsfinanzierung in Deutschland beruht auf einer Finanzierung über Rückstellungen der Kraftwerksbetreiber (§ 9 a Atomgesetz (AtG)).
4. Ja. Weil alle seriösen nationalen und internationalen Studien diese Sicherheit bestätigen.
5. Der optimale Schutz von Anwohnern und Umwelt sowie eine zeitnahe und sichere Schließung der Schachtanlage Asse sind ein vordringliches Anliegen. Mit der am 30. Januar 2009 beschlossenen Änderung des Atomgesetzes haben wir einen Schritt in die richtige Richtung gemacht, um diese Problematik sachgerecht zu lösen. Ich bin der Auffassung, dass sich Abfallverursacher bei der Frage der atomaren Endlagerung nicht ihrer Verantwortung entziehen dürfen. Deshalb gilt die Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV) uneingeschränkt. Diese regelt, dass Abfallverursacher für finanzielle Folgen der Abfallverursachung gerade stehen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings