Frage an Günter Krings von Waldemar K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Krings,
ich habe mit Interesse die Debatte zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalt verfolgt und bin der Meinung, das dieses überfällig war.
Allerdings muss ich heute morgen auf Welt-Online lesen, das nun angedacht wird, weitere Seiten (hier "Online-Bllerspiele") aus dem Netz zu nehmen. Wir bewegen uns hier in Richtung der Zensur. Es wurde die Büchse der Pandora geöffnet und es ist Unheil darin. Es muss verhindert werden, das Webseiten nach Gutdünken gesperrt werden. Was kommt als nächstes? Lassen sie die Seit der SPD sperren? Nicht, das das ein grosser Verlust wäre, aber Münte, der alte Sauerländer und unser Schuldenpapst Steinbrück hätten bestimmt Tränen in den Augen. Mir ist bewusst, das das Internet kein rechtsfreier Raum ist, aber es darf nicht geschehen, das wir uns dieses Medium so machen, wie es uns gefällt. Hier sind Eltern aufgerufen, auf ihre Kinder acht zu geben. Und alle anderen sollten in der Lage sein, ihren Konsum selber zu überwachen. Mir selber gelingt das ganz gut und ich habe noch keinen Schaden genommen.
Welche Position nehmen sie zu dieser Thematik ein?
Sehr geehrter Herr Kusch,
vielen Dank für Ihre Nachfrage auf Abgeordnetenwatch.de. Ich freue mich, dass Sie ebenfalls der Auffassung sind, dass gegen kinderpornographische Seiten im Internet vorgegangen werden muss. Sie selbst schreiben ja auch bereits schon, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf. Insofern sind Befürchtungen, dass nun willkürlich auch Seiten aus anderen Bereichen gesperrt werden können nicht begründet. Denn letztendlich soll im Internet nur umgesetzt werden, was auch in der Welt außerhalb des Internets gültiges Recht ist. Was in der realen Welt strafbar ist, muss auch im Internet strafbar sein. Solange „Online-Kriegsspiele“ nicht verboten sind, werden sie auch nicht im Internet gesperrt. Auch bei der SPD handelt es sich ja nicht um eine verbotene Partei – anders wäre dies zum Beispiel bei verbotenen linksextremistischen oder rechtsextremistischen Parteien. Wenn diese gerichtlich verboten sind, dürfen sie selbstverständlich auch kein Online-Angebot mehr im Internet haben. Insofern halte ich die Debatte und Schreckensszenarien bis hin zum Stichwort „Zensur“ für überzogen, wenn wir uns auf den von Ihnen genannten Grundsatz berufen: „Im Internet gelten die selben Regeln wie außerhalb des Internets“.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings