Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Cristin L. •

Frage an Günter Krings von Cristin L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

ich war mehrfach als Wahlhelferin im Wahlbezirk Mönchengladbach tätig, in einem Wahlbezirk, in dem das Wahllokal meist im Aufenthaltsraum eines größeren Altenheims untergebracht war. Von den dort residierenden Senioren kamen viele um ihre Stimme abzugeben, allerdings scheiterte dies meist daran, dass diese, obwohl im Wählerverzeichnis eingetragen, kein gültiges Ausweisdokument vorlegen konnten. Ganz offensichtlich ist es nötig und sinnvoll, sich auszuweisen, um sein Wahlrecht auszuüben, damit die Grundsätze des Wahlrechtes nicht verletzt werden; ist es dementsprechend aber nicht genauso verpflichtend, über gültige Ausweispapiere zu verfügen? Wie verträgt sich das mit den Grundsätzen der, in Deutschland meines Wissens herrschenden, Ausweispflicht, die an dieser Stelle anscheinend oft verletzt wird?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen beim Beantworten dieser Frage,

Cristin Lua

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Lua,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Ausweispflicht.
Die Ausweispflicht ist im § 1 des Deutschen Personalausweis-Gesetz geregelt. Darin heisst es u.a., dass alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflichten unterliegen, verpflichtet sind, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. In Deutschland besteht allerdings keine Mitführpflicht des Personalausweises (anders ist dies beim Führerschein, wenn man mit dem Auto als Fahrer unterwegs ist).

Dennoch teile ich Ihre Verwunderung im Zusammenhang mit Ihren Erlebnissen in Wahllokalen in Altenheimen. Obwohl die Bewohner keine Mitführpflicht des Ausweises haben, sollte es doch eigentlich möglich sein, das Dokument dann noch zu beschaffen. Normalerweise müsste der Ausweis ja bei den persönlichen Dokumenten auf den jeweiligen Zimmern sein. Ggf. könnten die Ausweise natürlich auch in Schließfächern in der Verwaltung des Altenheimes deponiert sein – aber auch diese Ausweise ließen sich dann eigentlich relativ zügig organisieren.

Haben Sie denn als Wahlhelferin auch Begründungen gehört, warum der Ausweis nicht zu organisieren war? Oder war es so, dass zwar Ausweispapiere vorhanden waren – diese jedoch abgelaufen und nicht verlängert worden sind?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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