Sie haben Recht. In den meisten Bundesländern gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG), welches den Bürger*innen einen voraussetzungslosen Zugang zu Informationen der Behörden ermöglicht. Es ist ein Missstand, dass in Bayern noch immer ein berechtigtes persönliches Interesse vorliegen muss, um einen solchen Zugang zu erhalten.
In das Thema ist jüngst nochmal durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Bewegung gekommen. Details dazu finden Sie hier (Bundesverwaltungsgericht: München muss BDS-Veranstaltungen zulassen - München - SZ.de (sueddeutsche.de)). Dieses Urteil ist zu respektieren. Wir Grüne distanzieren uns aber inhaltlich klar von der antisemitischen BDS Organisation.
(...) Gewalt gegen Frauen ist ein Problem, das wir sehr ernst nehmen – egal, ob sie zu Hause oder im öffentlichen Raum geschieht. (...)
Sehr geehrte Frau Stickel,
hier kommen die Antworten auf Ihre Fragen:
Welche Konzepte haben Sie zum Abbau des Wohnungsnotstands?
(...) Was den Öffentlichen Nahverkehr angeht, so plädieren Die Grünen nach wie vor dafür, mit dem S-Bahn-Südring eine etwas zentrumsfernere Trasse zu schaffen, die dann den Vorteil einer eher tangentialen Verbindung böte. Ein wichtiges Projekt ist auch immer noch die Tram-Westtangente, für die wir uns schon lange einsetzen, und die – hoffentlich – in den nächsten 5 Jahren endlich gebaut werden wird. (...)