Wieso sind in MG Rentner nicht von der Hundesteuer befreit?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Hundesteuerbefreiung für Rentner in Mönchengladbach.
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, die gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach von 2019 erhoben wird. Für diese Steuer bestimmt also die Kommune, ob und wie die Steuer erhoben wird.
Diese Hundesteuersatzung sieht bereits eine Reihe von Ausnahmen und Ermäßigungen vor, die gezielt Menschen in besonderen Situationen entlasten sollen. So sind etwa Steuerbefreiungen vorgesehen für Hunde, die blinde oder hilfsbedürftige Personen unterstützen, sowie für Melde- oder Schutzhunde. Zusätzlich gibt es ermäßigte Sätze für Hundehalter, die Sozialleistungen beziehen.
Ob und inwiefern Rentnerinnen und Rentner von diesen Regelungen profitieren können, muss im Einzelfall entschieden werden. Für detaillierte Informationen und individuelle Anfragen empfehle ich Ihnen das städtische Serviceportal unter https://service.moenchengladbach.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1081/show oder das Bürgertelefon der Stadt Mönchengladbach unter 02161 25-54321.
Herzliche Grüße
Gülistan Yüksel, MdB