Warum kann ich keine Chance haben?
Sehr geehrte Frau Yüksel,
ich lebe seit etwa 6 Jahren als Flüchtling in Deutschland und habe ich Duldung.Leider konnte ich das erste Migrationsgesetz nicht in Anspruch nehmen, da mir 4 Monate fehlten. Ich habe den B1-Deutsch- und Integrationskurs absolviert, und vor etwa 2 Wochen habe ich den b2-Kurs abgeschlossen und die Prüfung abgelegt. Obwohl Ich eine Ausbildung in Deutschland machen möchte und mir eine Zukunft aufbauen möchte, Meine psychische Verfassung hat sich so sehr verschlechtert, weil die Ausländerbehörde ständig damit droht, mich abzuschieben, mir meine Rechte zu entziehen, mir Duldunglight zu geben. Ich möchte eine qualifizierte und nützliche Person für die deutsche Bundesregierung und den deutschen Staat sein. Hat das neue Migrationspaket irgendwelche Vorteile für mich?
Ich danke Ihnen, dass Sie mir die Möglichkeit gegeben haben, Fragen zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Y.
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich nehme an, dass Sie mit dem „neuen Migrationspaket“ das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) meinen, welches am 23. Juni 2023 im Bundestag beschlossen wurde. Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass das Gesetz voraussichtlich im Juli verkündet wird und die verschiedenen Regelungen des Gesetzes dann bis Mitte 2024 sukzessive in Kraft treten. Dadurch soll den zuständigen Behörden genügend Zeit zur Umstellung gegeben werden.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wollen wir Menschen aus anderen Ländern, die in Deutschland arbeiten, studieren oder eine Berufsausbildung machen wollen, eine sichere Perspektive geben. Wir erleichtern die Einwanderung für alle Menschen, die ausreichend beruflich qualifiziert oder erfahren sind oder die weitere wertvolle Potenziale mitbringen. Des Weiteren stärken wir die Integrationsmaßnahmen. Fachkräfte, die gerade ein Asylverfahren durchlaufen, können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie bereits seit dem 29. März 2023 oder länger in Deutschland leben. Weitere Informationen können Sie hier finden: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/fachkraefteeinwanderungsgesetz-2182168.
Leider kann ich Ihnen hier keine Antwort für Ihren persönlichen Fall geben, da bei Aufenthaltsangelegenheiten immer der individuelle Fall betrachtet wird und es dazu weiterer persönlicher Informationen bedarf. Ich empfehle Ihnen, sich per E-Mail direkt an Ihren Wahlkreisabgeordneten oder an eine andere Unterstützungsstelle bei Ihnen vor Ort zu wenden. Diese haben die Möglichkeit, sich bei Bedarf ggfs. mit der für Sie zuständigen Ausländerbehörde oder Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gülistan Yüksel, MdB