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Gülistan Yüksel
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Frage von Andreas K. •

Frage an Gülistan Yüksel von Andreas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Gülistan Yüksel,

Ich habe eine Frage im Bezug auf die 10 Wöchige Vorratsdatenspeicherung.

Wie werden Sie Ihre Stimme abgeben, wenn es zur Abstimmung kommt?

Sollten Sie mit Ja antworten, warum wäre es eine gute Idee? Was spricht in diesem Fall FÜR eine Vorratsdatenspeicherung. Ich beziehe mich auf den Fall "Anschlag auf Charlie Hebdo". In Frankreich ist bereits eine Vorratsdatenspeicherung vorhanden und hat hier rein keine Wirkung bzw. Erfolg gezeigt. Welche Studien Belegen, dass eine Vorratsdatenspeicherung bei der Aufklärung von Ermittlungen geholfen hat. Trotz damaliger Vorratsdatenspeicherung war jedenfalls keine Besserung zu erkennen.

Ich zitiere in diesem Fall einmal:
Der EuGH (Große Kammer) hat mit Urteil vom 08.04.2014, C-293/12 und C-594/12 die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie (2006/24/EG) wegen Verstoßes gegen das in der Europäischen Grundrechtecharta (GRC) normierte Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 7 GRC), des Grundrechts auf Schutz der personenbezogenen Daten (Art 8 GRC) und wegen Verstoßes gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Art 52 GRC) als ungültig aufgehoben.

Was rechtfertigt in diesem Falle wieder die Einführung eine Speicherung?

Ich als Fachmann in der IT-Branche bin in diesem Fall sehr besorgt.

Sollten Sie jedoch mit nein abstimmen, dann ist der obige Text obsolet.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kern

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kern,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich Ihnen antworten und auf einige Punkte eingehen.

Am 15. April hat Bundesjustizminister Heiko Maas Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vorgelegt. Der Gesetzesentwurf dazu ist zurzeit in den Ressortabstimmungen. Er wird nun sorgfältig geprüft, um dann darüber zu entscheiden. Die Ziele waren im Vorfeld klar definiert: Ein neues Gesetz soll Verbrechensbekämpfung mit hohen Datenschutzstandards in Einklang bringen.
Mit dem Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Maas soll eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau bezeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von Diensten der elektronischen Post – also Email – eingeführt werden.
Oberste Richtschnur aller Regelungen sind für uns die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes. In den Urteilen beider Institutionen wird die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich verworfen. Es geht darum, sie verfassungskonform auszugestalten, sodass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden. Der von Minister Maas vorgelegte Entwurf ist viel restriktiver als das vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, viel restriktiver als die aufgehobene europäische Richtlinie und auch viel restriktiver als CDU/CSU es wollen:

- Gespeichert werden müssen nur genau bezeichnete Verkehrsdaten, die bei der Telefonkommunikation anfallen (Rufnummer, Beginn und Ende des Telefonats, im Fall von Internet-Telefondiensten auch die IP-Adressen). Diese Daten sollen zehn Wochen gespeichert werden.
- Für die Bezeichnung der Funkzellen, die durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzt werden, gilt eine deutlich kürzere Speicherfrist von vier Wochen. Diese kurze vierwöchige Speicherfrist ist vorgesehen, weil über Funkzellendaten der Aufenthaltsort des Mobilfunknutzers bestimmt werden kann und wir nicht wollen, dass mittels dieser Daten Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellt werden können.
- Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, ist der Datenabruf nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten möglich. Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Anwälten oder Ärzten unterliegen einem Verwertungsverbot. Dies gilt auch bei Zufallsfunden.
- Wichtig ist, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten transparent und restriktiv geregelt ist: Es gibt einen strengen Richtervorbehalt, d.h. nur auf richterlichen Beschluss hin dürfen Ermittlungsbehörden die Daten abrufen und es gibt keine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft oder der Polizei.

Der Entwurf ist eine gute Grundlage für die weitere Debatte und das parlamentarische Verfahren. In der SPD spielen die Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität eine außerordentlich wichtige Rolle. Sie sind Maßstab für die Kultur einer Gesellschaft. Wir sind uns sicher, dass am Ende ein ausgewogener Kompromiss stehen wird. Deutschland hätte damit zugleich die strikteste Regelung zur Speicherung von Verkehrsdaten in ganz Europa.

Trotz der klar definierten Vorgaben, die in diesem Gesetzesentwurf zu erkennen sind, kann ich nach jetzigem Stand noch nicht sagen, wie ich abstimmen werde. Es ergeben sich noch eine Reihe von Punkten, die noch unklar sind. Für mich ist zum Beispiel nicht eindeutig erkennbar, ob mit der Vorratsdatenspeicherung wirklich Anschläge verhindert werden können und ob eine solche Speicherung in einem ausgeglichenen Verhältnis zu Persönlichkeitsrechten steht.

Ihre Bedenken nehme ich ernst und mit in meinen Meinungsbildungsprozess auf.

Mit freundlichen Grüßen
Gülistan Yüksel, MdB

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