Frage an Gudrun Kopp von Jenny N. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Eine Frage die den anderen Kandidaten auch gestellt habe:
Was wollen bzw. haben Sie für alleinerziehende Mütter und Väter tun bzw. getan?
Sehr geehrte Frau Neumüller,
Ihre Frage möchte ich Ihnen wie folgt beantworten:
Die soziale Absicherung gerade von Kindern muss ein zentrales Ziel jedes sozialen Sicherungssystems sein. Nur dann kann für alle Kinder Chancengleichheit und ein angemessenes soziales Umfeld am Lebensbeginn gewährleistet werden. Die FDP setzt sich dafür ein, dieses Ziel mit dem Bürgergeldmodell zu erreichen. Mit dem liberalen Bürgergeld sollen alle steuerfinanzierten Sozialleistungen - derzeit über 160 – gebündelt werden, um bürokratieaufwendige Verrechnungen abzubauen. Über das Bürgergeld, das alle Kind-bezogenen Sozialleistungen zusammenfasst, wird eine Art von Kindergrundsicherung erreicht. Allerdings geht das Bürgergeld weit darüber hinaus und weicht von einer starren Kindergrundsicherung in Höhe von 450 Euro ab. In das Bürgergeld würde beispielsweise das gegenwärtige Kindergeld fallen, das damit in seiner vollen Höhe für jedes Kind zur Verfügung gestellt wird. Tritt daneben Bedürftigkeit bei der oder dem Erziehungsberechtigten ein, erhalten Sie im Rahmen des Bürgergeldes die Sozialleistungen ausbezahlt, die derzeit als jeweils gesonderte Zusatzzahlungen für Kinder ausbezahlt werden. Dazu gehören neben dem Sozialgeld von mindestens 200 Euro- je nach Kindesalter - weitere Zusatzzahlungen für die Kosten der Unterkunft, Heizung.
Die FDP will mit dem Bürgergeld allen Transferbeziehern die Möglichkeit geben, hinzuzuverdienen, und dabei bei höherem Hinzuverdienst auch stets mehr netto an Verdienst zu behalten. Diese Regelung kommt dann auch Kindern zu Gute, wenn die Erziehenden über Hinzuverdienste ihre Einkommenslage verbessern können.
Ferner hat die FDP hat bereits auf ihrem Bundesparteitag im Mai dieses Jahres beschlossen:
„Das Erziehungsgeld ist zu einer Lohnersatzleistung weiterzuentwickeln, damit die Entscheidung für ein Kind erleichtert wird.“ Allerdings muss aus unserer Sicht solch ein Modell gut geplant – und im Gegensatz zu den derzeitigen Wahlversprechen der Bundesregierung – solide finanziert werden.
Zur weiteren Verdeutlichung möchte ich Ihnen noch unser 10-Punkte-Papier vorstellen, denn Familien und Kinder stehen im Vordergrund in den Konzepten der FDP zur Einkommenssteuer, zur sozialen Sicherung, zur Kinderbildung und –betreuung und im Unterhaltsrecht:
1. Steuerfreibeträge auch für jedes Kind
Für jeden Erwachsenen und für jedes Kind in einem Familienhaushalt gilt künftig der neue einheitliche steuerliche Grundfreibetrag von 7.700 Euro. Bei der Berechnung der Einkommensteuer soll nicht nur das Existenzminimum der Eltern, sondern auch das der Kinder, einschließlich des für sie zu leistenden Erziehungs- und Betreuungsaufwandes, steuerfrei bleiben. Aufgrund dieser höheren Freibeträge und der insgesamt verringerten Steuerlast werden Familien nach dem Gesetzentwurf der FDP finanziell deutlich entlastet. Das Kindergeld wird für jedes Kind auf etwa 200 Euro erhöht. Familien mit hohem Einkommen werden nicht mehr stärker finanziell entlastet als Familien mit geringerem Einkommen. Davon profitieren natürlich auch Alleinerziehende.
2. Steuerliche Absetzbarkeit für Tagesmütter und Haushaltshilfen
Ein weiterer Pluspunkt für Mütter und Väter, die wegen ihrer Erwerbstätigkeit eine Tagesmutter, Haushaltshilfe oder Pflegekraft beschäftigen: Aufwendungen dafür können bis zur Höhe von 12.000 Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Damit werden Privathaushalte als Arbeitgeber anerkannt. Ein attraktiver Weg aus der massenhaften Schwarzarbeit.
3. Die Steuerklasse fünf wird abgeschafft
Die Steuerklasse fünf, die Arbeitsanreize für den geringer Verdienenden unter Verheirateten vermindert, und zwar ums so mehr, je weiter die Einkommen der Ehepartner auseinander liegen, gibt es im FDP-Einkommensteuergesetz nicht mehr. In der Regel sind es verheiratete Frauen, die wegen des niedrigen monatlichen Nettogehaltes durch die Steuerklasse fünf subjektiv demotiviert werden, ins Berufsleben (wieder) einzusteigen. Das ist im Hinblick auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und den wachsenden Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt ein falsches volkswirtschaftliches Steuerungssignal.
4. Kinder stärker als Ehen fördern
Die Steuerentlastung für Ehen und Familien wird stärker auf Familien mit Kindern konzentriert: Der Vorteil, der sich nach dem Ehegattensplitting dann maximiert, wenn eine Person zu den Spitzenverdienern gehört und der Ehegatte gar nicht erwerbstätig ist, wird nach dem neuen Gesetz auf höchstens 5040 Euro im Jahr begrenzt. Im Jahr 2002 betrug dieser Vorteil bis zu 9872 Euro. Damit wird ein weiterer Fehlanreiz im Hinblick auf die Erwerbsbereitschaft von Frauen reduziert und gleichzeitig die steuerliche Förderung der Familien mit Kindern verbessert.
5. Familien und Frauen in der Krankenversicherung entlasten
Auch in der Gesundheitspolitik bekennt sich die FDP zur Förderung und Entlastung von Familien und Frauen: In der Krankenversicherung will die FDP deshalb, dass die solidarische Umverteilung zugunsten von Familien nicht mehr wie im heutigen System allein von den gesetzlich Krankenversicherten, sondern nach dem Modell der FDP durch die gesamte Solidargemeinschaft der Steuerzahler zu leisten ist. Jeder Bürger soll für den von ihm gewählten Versicherungsschutz eine entsprechende Prämie bezahlen. Die Prämie für die Kinder wird über das Steuersystem ebenso finanziert, wie Kosten, die mit Schwangerschaft und Mutterschaft verbunden sind. Hinzu kommen staatliche Transfers für bedürftige Familien, damit die medizinisch wirklich notwendigen Leistungen auf jeden Fall versichert sind.
6. Altersicherung für Eltern fördern
Die FDP will, dass für Kindererziehende, denen wegen der Kosten für die Kindererziehung weniger Geld zum Aufbau einer privaten/betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung steht als Kinderlosen, eine verbesserte steuerliche Förderung/Zulagen bei der Altersvorsorge zu Gute kommt. Dies bringt folgende Vorteile für die Erziehenden: erstens durch die steuerliche Absetzbarkeit der Altersvorsorgebeträge eine sofortige finanzielle Entlastung, wenn sie während der Erziehungszeit das Geld benötigen. Zweitens erhalten die so geförderten Erziehenden eine höhere Rendite durch die Kapitalanlage als im Umlageverfahren. Drittens erfolgt die Förderung über die Steuer und damit gesamtgesellschaftlich und nicht über die Lohnnebenkosten.
7. Familien in der Pflegeversicherung entlasten
Zur Entlastung von Familien gehört auch eine Neuregelung der gesetzlichen Pflegeversicherung für Familien. Die FDP schlägt deshalb vor:
1. Als Ausgleich für die finanziellen Belastungen bzw. Einbußen während der Erziehungszeit erhalten Eltern mit Kindern für jedes gesetzlich pflegeversicherte Kind in den ersten drei Lebensjahren des Kindes einen Betrag in Höhe von 150 Euro pro Jahr. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich.
2. Mittelfristig wird die Pflegeversicherung vom Prinzip der Umlagefinanzierung (aus den Einnahmen von heute werden die Auszahlungen von heute erbracht) auf das Prinzip der Kapitaldeckung (jede Generation erwirtschaftet ihr eigenes Kapital, das sie später benötigen wird) umgestellt, um der Alterung unserer Gesellschaft Rechnung zu tragen. Denn bei der Umlagefinanzierung würden in Zukunft immer weniger Beitragszahler für immer mehr Pflegebedürftige aufkommen müssen, die Höhe der Versicherungsleistung würde zwangsläufig sinken.
8. Kinder haben Vorrang beim Unterhalt
Nach bisher geltendem Recht teilen sich unterhaltsberechtigte minderjährige Kinder mit volljährigen Kindern und Ehegatten, während der Trennung und nach der Scheidung, den so genannten „ersten Rang“, Unterhalt zu beziehen. Die FDP schlägt vor, dem Kindesunterhaltsanspruch Vorrang vor allen anderen Ansprüchen, z.B. von volljährigen Kindern und Ehegatten einzuräumen, da minderjährige Kinder nicht in der Lage sind, zu ihrem eigenen Unterhalt beizutragen, geschweige denn, ihn vollständig zu bestreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Kopp, MdB