Frage an Gudrun Köncke von Thomas P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau MdHB Köncke,
alle beklagen die Schäden durch Unfairness am Arbeitsplatz, die in die Milliarden gehen, mit steigender Tendenz, 1 bis 2 Mio Arbeitnehmer sind betroffen, viele davon in Hamburg.
Das liegt zum großen Teil an der Praxis der aufsichtführenden Arbeitsschutzbehörden, die leider in solchen Fällen nicht intervenieren und einen unfair behandelten Arbeitnehmer im Regen stehen lassen. Die maßgebliche Vorschrift für den sozialen Arbeitsschutz (´LASI LV 34´, s. Internet) sieht keine Ahndung bei Verstößen vor und ist daher zahnlos. Der technische Arbeitsschutz funktioniert zwar, aber beim sozialen Arbeitsschutz drücken sich die Arbeitsschutzbehörden und setzen den gesetzl. Auftrag einfach nicht um, obwohl sie per Arbeitsschutzgesetz verpflichtet wären. Das ist fatal - kein Wunder, dass es soviele Mobbing-Fälle gibt!
Was wollen die GRÜNEN tun, um hier Abhilfe zu schaffen? Werden die GRÜNEN die günstige Konstellation in Hamburg nutzen? Denn
(1) Der BMAS Olaf Scholz ist in Hamburg Altona ansässig, müsste er nicht endlich die entscheidenden Signale an die BAuA und die ASMK senden?
(2) Das maßgebliche Koordinationsorgan der Länder, die ´85. ASMK´ (s. Internet) findet diesjährig in Hamburg statt. Hamburg hat da in 2008 die Federführung!
(3) In Hamburg sitzt außerdem die maßgebliche Arbeitsschutzbehörde (www.arbeitsschutz.hamburg.de), die für die Umsetzung des sozialen Arbeitsschutz zuständig ist (´LASI´, s. Internet). Dessen Direktor ist persönlich für die Umsetzung des sozialen Arbeitsschutzes in Hamburg und Deutschland insgesamt zuständig. Auf der website ist von Ausübung von Zwang die Rede, wenn die Einsicht fehle - aber beim sozialen Arbeitsschutz ist das nur eine leere Phrase.
Werden sich nun die GRÜNEN in 2008 dafür einsetzen, dass die 85.ASMK sich nicht nur um den technischen Arbeitsschutz, sondern endlich auch für einen wirksamen sozialen Arbeitsschutz bei Arbeitsplatzkonflikten sorgt? Und wie?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Peltason
Sehr geehrter Herr Peltason,
Sie kritisieren die Wirkungslosigkeit des sozialen Arbeitsschutzes in Deutschland, vor allem das einseitige Setzen auf Prävention beim Thema Mobbing. Unbestritten sind die großen volkswirtschaftlichen Schäden durch Mobbing und auch die oft harten Schicksale im Einzelfall, aber der Staat kann aus meiner Sicht betriebliche Mobbing-Probleme nicht selber lösen, sondern muss in erster Linie die Betroffenen beraten und präventiv wirken. Die von Ihnen zitierte Richtlinie LASI LV 34 beschreibt das sehr ausführlich. In Fällen, in denen Arbeitgeber die Bewältigung von Mobbing-Konflikten verhindern oder gar selber mobben, müssen die Arbeitsschutzbehörden aus meiner Sicht die Betroffenen ArbeitnehmerInnen auch dahingehend beraten und prüfen, ob strafrechtlich oder individualrechtlich gegen einen mobbenden Arbeitgeber vorgegangen werden kann und muss. Auch das gehört zur Lösung des Problems, wird aber in der Richtlinie nur unzureichend ausgedrückt. Das wollen wir verbessern.
Mit freundlichen Grüßen - Gudrun Köncke