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Gudrun Köncke
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Frage von jens m. •

Frage an Gudrun Köncke von jens m. bezüglich Finanzen

Guten Tag Frau Köncke,

ich habe Fragen zu 2 Themen:.
1. Wie stehen Sie zum Hartz IV - Fortentwicklungsgesetz
und
2. Was gedenken Sie gegen die geplante Kommerzialisierung des Volksparks zu unternehmen. Glauben Sie, das die Altonaer Bezirksversammlung diese mehrheitlich wirklich verhindern will oder kann?
Freundliche Grüße

jens markmann aus Bahrenfeld

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Sehr geehrter Herr Markmann,

Zunächst: Vielen Dank für Ihr Interesse.

Zum sog. Fortentwicklungsgesetz meine ich - und versuche auch, meinen Einfluss entsprechend geltend zu machen - dass die entwickelten Maßnahmen nicht den Problemen gerecht werden. In einer kurzen Information an Leser unseres e-mail-Verteilers habe ich dies deshalb wie folgt kommentiert:

Fortentwicklungsgesetz zu Hartz IV beschlossen: Schärfere Sanktionen gegen vermeintliche Kostenexplosion

Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktion hat der Bundestag am Donnerstag, den 01. Juli die Koalitionspläne zur Verschärfung von Hartz IV gebilligt. Mit Ausweitung der Kontrollen, erhöhtem Sanktionsdruck und Neuregelungen darüber, ab wann von Zuhause ausgezogen werden darf oder wer künftig nachweisen muss, ob nur die Wohnung oder auch die Zahnpasta geteilt wird, soll der vermeintlichen "Kostenexplosion" entgegengewirkt werden.

Eine von der grünen Bundesfraktion aufgestellte Gegenüberstellung der Kosten für ALG II und Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe zeigt allerdings eine andere Realität: Hiernach ergibt sich eine Kostenerhöhung von 900 Mio. Euro. Auch das ist viel Geld, aber wahrlich keine Kostenexplosion. Nicht die Gesamtkosten sind explodiert, sondern vor allem die Neubelastung des Bundeshaushaltes - zu Gunsten der Bundesagentur für Arbeit und zu Gunsten der Kommunen, die "ihre" Sozialhilfeempfänger an den Bund übergeben konnten. So sparte Hamburg 2005 gut 200 Mio. Euro ein. Dass heute mehr Menschen Hartz IV beantragen als zu Zeiten der alten Sozialhilfe, war durchaus gewollt. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die vorher unter dem Bedarf gelebt haben und heute weniger Scheu zeigen, zusätzliche Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Das so genannte Fortentwicklungsgesetz steht somit in einem klaren Missverhältnis zur realen Situation. Fakt ist - und so hat es sogar der Bundesrechnungshof in seinem letzten Bericht dem Bundeswirtschaftsministerium attestiert - dass die Förderung der Betroffenen bisher kaum eingesetzt hat, Vermittlungsangebote ausbleiben, eine Betreuung nicht stattfindet. Dagegen zu halten, dass "Sanktionen einsetzen müssten, sobald ein Angebot abgelehnt werde", ist eine ideologisch verirrte Debatte, die mit Emotionen agiert - aber die Verhältnisse vor Ort aus den Augen verliert.

Zu Ihrer zweiten Frage:
Hier müssten Sie bitte etwas konkreter zu werden. Der Volkspark war bereits Thema in der Bezirksversammlung, als ich selbst noch Mitglied in der BV war. Grüne Position war es immer, den Park auch als tatsächlichen "Volks-Park" eben auch für alle zugänglich neu zu gestalten. Die neuen Mehrheitsverhältnisse in der BV sollten die Chancen für eine Einflussnahme eher erhöht haben.
Somit würde ich Sie bitten, Ihre Kritik noch weiter zu konkretisieren, damit ich genauer darauf antworten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Gudrun Köncke
Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Markmann,

Zu Ihrer Anfrage bezüglich des Volksparkes übersende ich Ihnen jetzt noch den Antrag der Grünen in der Bezirksversammlung, die mir der dortige GRÜNEN-Sprecher Lars Andersen zur Verfügung gestellt hat. - Aber: Die letzte Entscheidung liegt bim Senat.

Viele Grüße

Gudrun Köncke

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HAMBURG
Bezirksversammlung Altona

Drucksache XVII / Nr. 311 GC

Gemeinsamer Alternativantrag
der Fraktionen
Grüne / GAL Altona und CDU

Behutsame Weiterentwicklung des Volksparkes

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksversammlung Altona unterstützt das Ziel des Senates, den Altonaer Volkspark für die Erholung, Freizeit und Sportnutzung auch neuer Nutzergruppen weiterzuentwickeln und besser zu erschließen. Dabei ist allerdings den Bedürfnissen der heutigen Nutzerinnen und Nutzer, die vorwiegend auch aus den umliegenden, sozial benachteiligten Stadtteilen kommen, sowie den vorhandenen naturräumlichen Qualitäten des Gartendenkmals Volkspark deutlich Rechnung zu tragen.

Die Bezirksversammlung sieht in den bekannt gewordenen Senatsplänen die Gefahr einer Dominanz kostenpflichtiger Nutzungen. Es muss insbesondere für Kinder und Jugendliche eine ausreichende Zahl von kostenfreien Angeboten, etwa im Rahmen des von der Bezirksversammlung wiederholt geforderten Jugendsportparkes geschaffen werden.

Eine Abholzung von Waldflächen des historischen Volksparkes wie des artenreichen Bestandes auf dem ehemaligen Gelände des Bornmoores zugunsten einer Bebauung lehnt die Bezirksversammlung ebenso ab wie die Zerschneidung des Parkes durch neue Straßentrassen.

Geplante künftige Nutzungen mit Großeventcharakter dürfen durch zusätzliche Verkehre, Lärm, Vermüllung usw. bestehende Nutzungen der ruhigen Erholung wie Spazieren gehen, Natur erleben, walken, joggen, Radfahren nicht in Frage stellen.

Die Bezirksversammlung fordert den Senat auf, endlich eine Lösung der unbefriedigenden Situation des ruhenden Verkehrs im Bereich des Volksparkes zu veranlassen. Die große Zahl oberirdischer Kfz-Stellplätze trägt wesentlich für das unwirtliche Umfeld der Arenen Verantwortung und muss durch ein Parkhaus ersetzt werden.

Ein wesentliches Manko des Volksparkes ist nach wie vor seine schlechte Erreichbarkeit. Dazu gehört die mangelhafte Erschließung durch den (schienengebundenen) öffentlichen Personennahverkehr, sowie die Zerschneidung von Wegeverbindungen in die umliegenden Stadtteile durch große Straßentrassen. Der von der Bezirksversammlung Altona wiederholt geforderte Autobahndeckel über die A 7 könnte hier die Situation und auch die Aufenthaltsqualität in den östlichen Parkteilen wesentlich verbessern.
Die Bezirksversammlung begrüßt ausdrücklich die geplante Verlagerung der Polizei-Schießanlage aus dem Volkspark, da sie eine massive Beeinträchtigung des Naherholungs- und Freizeitwertes insbesondere des Schulgartens darstellt. Es muss gewährleistet sein, dass Erträge aus der Verwertung dieser Konversionsfläche im Rahmen des Konzeptes für den Bau des Autobahndeckels zur Verfügung stehen.
Die Flächen der Luruper Feldmark sollen als Relikt der ehemaligen Kulturlandschaft, sowie wegen ihrer Funktion als Teil des Freiraumverbundsystems und für den Natur-, Boden-, Wasser- und Klimahaushalt entsprechend dem Pflege- und Entwicklungsplan von 2000 großenteils in den Volkspark integriert werden.
Aus dem Katalog der zusätzlichen Sportarten im Volkspark ist hinsichtlich der Realisierung eine Golf-Driving-Range zu streichen. Eine solche Anlage wäre flächenfressend und stünde in Konkurrenz zu wichtigeren Sportanlagen. Im übrigen hat sich die Bezirksversammlung mit der Drucksache 235 NF vom 28.5.2005 für eine Jedermann-Golfanlage im Nachbarstadtteil Osdorf ausgesprochen, so dass sich im Volkspark eine solche erübrigt.

Die Bezirksversammlung befürchtet, dass eine Ansiedlung von Handelsflächen in größerem Umfang zu zusätzlicher Flächen- und Nutzungskonkurrenz mit den gewünschten neuen Sportarten und –flächen führte. Durch die Handelsflächen käme es zu Beeinträchtigungen, die dem gemeinsamen Ziel von Senat und Bezirk widersprechen, den Altonaer Volkspark für die Erholung-, Freizeit-und Sportnutzung weiterzuentwickeln. Außerdem würden Handelsflächen am Volkspark sich zentrenschädigend für die Stadtteile Lurup, Osdorf und Bahrenfeld auswirken. Die Bezirksversammlung weist darauf hin, dass für die Disponierung einer Reihe von Freiflächen im Volkspark-Areal der Krankenhaus- bzw. Friedhofsbedarfsplan geändert werden muss.