Frage an Gudrun Köncke von brigitte m. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Frau Köncke,
hatten Sie mit Ihrer Forderung nach einer Ombudsstelle für HARTZ IV Erfolg? Ich frage als Betroffene, soll bis 30.Nov.05 meine Wohnung (inkl. Balkon 52qm²) in eine kleinere verändern. Da ich gesundheitlich nicht gut dran bin, habe ich Widerspruch eingelegt. Aber ob es hilft!?! Vor 2 Jahren bin ich schon einmal in eine billigere Wohnung, gegenüber, gezogen.
Viele Grüße
Brigitte Maschewski
Hallo Frau Maschewski,
Um zunächst auf Ihre erste Frage zu antworten: Nein - unsere Forderung nach einer Ombudsstelle für die Umsetzung von Hartz IV wurde von den Abgeordneten der CDU abgelehnt. Die Ansprechpartner in den Job-Centern, das hier zur Verfügung stehende sog. Beschwerde-Management, so hieß es, reichten aus. Offensichtlich nicht.
Zu Ihrem eigentlichen Anliegen: Ob man von der Aufforderung, eine billigere Wohnung zu suchen, absieht, hängt z.B. davon ab, welche gesundheitlichen Einschränkungen bei Ihnen vorliegen. Grundsätzlich ist es möglich, Sie zu einem Umzug aufzufordern, wenn Ihre Wohnung teurer ist als 318 Euro bzw. größer als 45 qm (ausschlaggebend sind dann natürlich die Kosten). Ihr Ansprechpartner im Jobcenter wird auch zu prüfen haben, ob die Umzugskosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Mieteinsparungen stehen. - Ich würde Ihnen raten, nochmals das direkte Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner zu suchen, um Ihre besondere Lage - also z.B. auch Ihre gesundheitlichen Voraussetzungen - darzulegen. Für Ihren Sachbearbeiter gibt es schließlich auch einen Ermessensspielraum.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Köncke
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Gudrun Köncke
Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik
GAL Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Speersort 1
20095 Hamburg
T: 32873 - 100