Frage an Grigorios Aggelidis von Philipp P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Aggelidis,
schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen legal.
Dieses ohnehin schon weiche Verbot wird in der Praxis jedoch weiter aufgeweicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html
Zum einen gibt es die Möglichkeit in Deutschland Tiere unter Betäubung zu schächten.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717#
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717-2
Außerdem wird Fleisch von im Ausland geschächteten Tieren nach Deutschland importiert.
https://youtu.be/MXN2piFmWLo
Die Nachfrager beruft sich auf religiöse Interessen und die Freiheit zum Bekenntnis/Religion.
In Deutschland gilt jedoch die Freiheit sich zu einem Bekenntnis oder einer Religion zu bekennen.
Es gilt jedoch nicht die Freiheit der Bekenntnisse/Religionen alles zu tun.
Das schächten ist ein mitunter minutenlanger Todeskampf für die Tiere.
Wen Sie sehr starke Nerven haben können Sie sich hier anschauen was schächten für die Tiere bedeutet.
https://www.youtube.com/watch?v=paH6JmVL2FA
Was werden Sie gegen diese Tierquälerei tun?
Mit freundlichen Grüßen
P. P.
Sehr geehrter Herr Ponitka,
auch wenn juristisch die Religionsfreiheit im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als höheres Gut eingestuft wird, so ist doch der Schutz der Tiere als Staatsziel festgeschrieben und muss berücksichtigt werden. Das betäubungslose Schlachten von Tieren ist heute in ganz Europa (in Deutschland seit 1933) aufgrund des Tierschutzes verboten, mit Ausnahme für Juden und Moslems aufgrund religiöser Bestimmungen.
In Niedersachsen etwa gibt es zurzeit nur einen Schlachtbetrieb, dem diese Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Es handelt sich um jährlich schwankende Zahlen im unteren dreistelligen Bereich.
Auf den diversen Landesebenen setzen wir uns regelmäßig dafür ein, dass die entsprechenden Landesregierungen mit den Religionsgemeinschaften darüber sprechen, dass möglichst die Elektrokurzzeitnarkose als Methode allgemein anerkannt wird, damit möglichst kein Tier mehr ohne vorherige Betäubung geschlachtet wird. Insofern sprechen wir uns deutlich dafür aus, den Tierschutz mit allen Mitteln voranzubringen, wobei aber selbstverständlich die Religionsfreiheit weiter geachtet wird. Die besondere Herausforderung ist, dass Maßnahmen so ergriffen werden müssen, dass am Ende nicht illegale Schächtungen zu noch mehr Tierleid führen.
Mit besten Grüßen
Grigorios Aggelidis