Frage an Gregor Hoffmann von Bernd C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
fast 16 Jahre nach der Wiedervereinigung werden in Berlin und in den neuen Bundesländer immernoch Unterschiede in der Besoldung der Beamten gemacht.
Die ursprüngliche Begründung hieß, dass die Lebensunterhaltungskosten in den fünf neuen Bundesländern und im Ostteil Berlins dies rechtfertigen.
Das dies nicht mehr zutreffend ist, liegt offensichtlich auf der Hand.
Für mich stellt diese nicht mehr zu rechtfertigende Ungleichbehandlung einen Verfassungsbruch dar, denn Artikel 3 Abs. 1 GG schreibt fest, "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Artikel 3 Abs. 3 GG beinhaltet ein Diskriminierungsverbot, wonach "Niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung ..... benachteiligt oder bevorzugt werden darf. "
Meine Frage an Sie: Was machen Sie als Demokrat und gewählter Abgeordneter konkret, um diese Ungerechtigkeit zu beenden und das "Grundrecht auf Gleichheit vor dem Gesetz" durchzusetzen?
Leider liegt die Umsetzung nicht in meiner Hand. Das Beamtenrecht ist in dieser Frage in Bundeshoheit. Ich pflichte Ihren Äußerungen bei und setze mich in allen Gremien, den ich angehöre dafür ein, dass es keine Ost-West Differenzierung mehr gibt. Sie wissen vielleicht, dass die Berliner CDU in vielen Punkten schon seid Diepgen für eine Angleichung eingetreten ist. Der von Rot-Rot in Berlin gegangene Weg, der Gehaltskürzung mit Zeitausgleich im öffentl. Dienst ist auch deshalb ein Schritt zurück gewesen. Ich bin guter Hoffnung, dass ein regierender Bürgermeister Pflüger -als Mitglied der Bundesregierung- in diesem Sinne stärker streiten wird als es Herr Wowereit
kann.