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Frage von Barbara U. •

Verstoßen unterschiedliche Rechte der Flüchtlinge nicht gegen Art. 3 GG?

Kriegsflüchtlinge, die mit Booten an den Küsten der Mittelmeerländer angekommen sind, dürfen , bis ihr Status geklärt ist, nicht das Ankunftsland verlassen, obwohl sie Freunde, manchmal auch Familie in Deutschland haben, bei denen sie wohnen und leben könnten. Sie bekommen weder eine Sim- Karte, mit der sie kostenlos nach Hause telefonieren können, geschweige freie Fahrten mit der Bahn oder eine Arbeitserlaubnis.
Noch schlimmer geht es afghanischen Bürgern, die als Mitarbeiter der Bundesrepublik gearbeitet hatten und nun in Verstecken um ihr Leben fürchten. Die holt keiner kostenlos ab. Jetzt sollen ausländische Mitbürger ihre Unterkünfte für ukrainische Flüchtlinge verlassen.https://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlingsunterkuenfte-sie-sollen-platz-machen-1.5555534
In berlin sogar innerhalb v. 48 Stunden.https://www.spiegel.de/panorama/berlin-warum-gefluechtete-ihre-unterkunft-ploetzlich-raeumen-mussten-a-78386e3c-758a-419c-be81-756c21eb7c15
Welches Konzept hat die Linke?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau U.,

 

Ihre Frage hat mich erreicht.

 

Wir setzen uns dafür ein, dass keine Geflüchteten 1. und 2. Klasse geben darf. Alle müssen besser behandelt werden, nicht die Menschen, die aus der Ukraine bei uns Zuflucht gesucht haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gregor Gysi

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