Frage an Gregor Amann von Karl - Heinz S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Amann,
in Frankfurt wird zur Zeit der Lärmschutz an der A 661 intensiv diskutiert. Siehe Artikel Herrn Schultheis( FR vom 18.03.08):
"Noch ist nicht ausgemacht, ob die Frankfurter Ostumgehung eingehaust werden kann. Aber sollte ein Gutachter zum Schluss kommen, dass diese Form des Lärmschutzes technisch möglich ist, dann sind Bund und Land in der Pflicht, den Menschen entlang der A 661 einen wirksamen Schutz vor Lärm zu gewähren. Die Einhausung ist dann das Gebot der Stunde !
Schwarz-Grün ist deshalb in der Pflicht, die Machbarkeit einer Einhausung an der A 661 prüfen zu lassen und den Druck auf Bund und Land zu erhöhen."
Im Falle der A 8 - mit massivem Einsatz der Bundestags-abgeordneten ist aktuell die Finanzierung einer Einhausung gelungen ( Pforzheim vom 18.03.08):
"Vertreter aus Bund und Land berichten überraschend von einer Einigung – Mehrkosten von 20 Millionen Euro. Der gordische Knoten scheint durchschlagen: Ein Tunnel soll künftig den Lärmschutz am Enztalaufstieg der Autobahn zwischen Niefern und Eutingen gewährleisten. Die Staatssekretäre Karin Roth (Bund) und Rudolf Köberle (Land) haben die Lösung bei einem gestern kurzfristig einberufenen A8-Gipfel präsentiert"
Frage an Sie:
Wie kann auch im Falle der innerstädtischen A 661 - mit Ihrer Hilfe - ein ähnlicher Erfolg erzielt werden ? !
P.S.: Ihr Kollegin Frau Steinbach - Ihr Stimmbezirk - schweigt sich leider - trotz Nachfrage - dazu aus !!!!
(Komplette Artikel siehe FR und Pforzheimer Zeitung)
Sehr geehrter Herr Steiner,
auch wenn die A661, wie Sie zurecht anmerkten, gar nicht in meinem Wahlkreis liegt, fühle ich mich als Frankfurter Bundestagsabgeordneter dennoch auch für dieses Thema zuständig. Ich kann die Sorgen der Anwohner über den unzureichenden Lärmschutz an der A661 sehr gut verstehen. Deswegen bin ich auch schon seit geraumer Zeit im Gespräch mit dem Bundesverkehrsministerium auf der Suche nach einer Lösung für dieses Problem, u.a. habe ich mehrere persönliche Gespräche zu diesem Thema mit dem zuständigen Staatssekretär geführt.
Bisher ist eine befriedigende Lösung allerdings nicht in Sicht, da die von Ihnen gewünschte Einhausung einen sehr hohen zwei-, möglicherweise auch dreistelligen Millionenbetrag kosten würde und sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Wie Sie wissen, ist der Planfeststellungsbeschluss, auf dessen Grundlage der Ausbau der A661 derzeit durchgeführt wird, bereits fast 30 Jahre alt. Der auf der Grundlage dieses Planfeststellungsbeschlusses vorgeschriebene Lärmschutz wird auch verwirklicht werden. Dass die heutigen Lärmschutzanforderungen inzwischen aber deutlich strenger sind, führt leider nicht zu einer rechtlichen Verpflichtung einer Anpassung dieses geplanten Lärmschutzes an heutige Standards. Die Stadt Frankfurt klagt derzeit auf einen verbesserten Lärmschutz, aber die Erfolgsaussichten dieser Klage wird von Fachleuten als, um es freundlich auszudrücken, unsicher bezeichnet. Aufgrund Ihres Hinweises habe ich mich in den letzten Tagen von meiner Kollegin Katja Mast aus Pforzheim über die Einhausung (nicht Tunnel) der Autobahn im Enztal informieren lassen. Dieses Gespräch ergab leider, dass es zwei wichtige Unterschiede zwischen dem Ausbau der A8 und der A661 gibt: Zum einen unterscheidet sich die topografische Lage der Enztal-Autobahn, zum anderen aber – viel wichtiger – gab es bei den Verhandlungen über den Lärmschutz an der A8 zu diesem Zeitpunkt noch keinen gültigen Planfeststellungsbeschluss, während dieser beim Ausbau der A661 bereits schon seit über zwei Jahrzehnten vorliegt (s.o.). Deshalb sind die Erfolgsaussichten im Falle der A661 deutlich geringer.
Ich werde weiter an diesem Thema dranbleiben, aber es wäre unredlich von mir, wenn ich Ihnen Hoffnung auf eine baldige Lösung des Problems, wie sie von Ihnen – zurecht - gewünscht wird, machen würde.
Mit freundlichen Grüßen,
Gregor Amann, MdB