Frage an Götz Müller von frigga w. bezüglich Soziale Sicherung
Lieber Götz Müller,
halten Sie die Sanktionen und deren Anwendungspraxis in SGB-II für sinnvoll? Bringen sie den betroffenen Bürgern Hilfe, um ihre jeweilige Einkommens- oder Lebenssituation zu verbessern?
Ist die staatliche Alimentierung eines/r Hilfebedürftigen durch das zuständige Jobcenter Ihrer Meinung nach zu gewähren, auch wenn der/diejenige hartnäckig oder eigensinnig kein "Wohlverhalten" zeigt?
Nehmen wir etwa den Fall Ralph Boes, der mit seiner 100% Sanktion ebenfalls für den Bundestag kandidiert - sollte der trotz seiner abweichenden Vorstellungen, was "Arbeit" ist, weiter vom Jobcenter seinen Regelsatz erhalten?
Sind die Sanktionen Ihrer Meinung nach mit dem Grundgesetz zu vereinbaren?
Haben Sie vor, sich mit dem Thema Sanktionen konkret zu befassen und ggf. für deren Abschaffung einzutreten?
Mit b_esten G_rüßen e_rwartungsfroh,
Frigga Wendt