Frage an Götz Müller von Martin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werter Herr Müller,
ich habe aus der Presse erfahren, dass sie als mein Abgeordneter für meinen Wahlkreis dem Gespräch mit den Flüchtlingen auf dem Oranienplatz, Kreuzberg, ferngeblieben sind ( siehe http://www.tagesspiegel.de/berlin/streit-ums-fluechtlingscamp-in-berlin-platz-fuer-forderungen-nicht-fuer-loesungen/8517126.html ). Auch ist dort nicht die Rede von einer Terminabsage.
Ich als Souverän in Ihrem Wahlkreis- kann von Ihnen als Volksvertreter erwarten, dass Sie sich um die Probleme der Flüchtlinge (die Abschaffung der Residenzpflicht, eine Arbeitserlaubnis und die Möglichkeit, individuell leben zu können und nicht in Sammelunterkünften) kümmern.
Warum ist das nicht geschehen?
mfg,
M. Steldinger
Sehr geehrter Herr Steldinger,
vielen dank für Ihre Frage. Sie geben mir damit die Möglichkeit, zunächst einmal grundsätzlich folgendes klarzustellen:
Ich bin der Vertreter der Anwohner, die aus verschiedenen sachlichen Gründen (gesundheitsschädlicher Lärm, Hygiene, Einsatz von Steuermitteln, die dann an anderer Stelle fehlen usw.) gegen die derzeitige Nutzung des Oranienplatzes sind und die Unterschriften für einen grünen Oranienplatz sammeln.
Jeder andere Mensch, der eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage im Bezirk für einen kurzen Zeitraum nutzen will, muss sich einem komplizierten Antragsverfahren unterziehen - was ich angesichts der Bedeutung unserer Parks für Erholung, Gesundheit und Stadtklima richtig finde. Dieser Hintergrund wurde damals für das Ende der Kreuzberger festlichen Tage im Viktoriapark angegeben - eines Festes also, welches sich großer Beliebtheit der Besucher erfreute und eine Attraktion für Kreuzberger und Gäste darstellte.
Die Aufgabe von Verwaltung ist es, die geltenden Gesetze die in ihre jeweilige Zuständigkeit fallen (z. B. das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz - GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S.612), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424) durchzusetzen. Dies ist hier nicht geschehen. Stattdessen wird versprochen, der Bezirk werde für die Schäden am Oranienplatz aufkommen. Dabei fehlt Geld an allen Ecken und Enden - gerade auch bei Pflege von Grünanlagen.
Um auf Ihre Frage zurückzukommen: Ich habe keine Einladung zu diesem Gespräch erhalten. Aus diesem Grund sah ich mich auch nicht in der Pflicht, meine Teilnahme an einem solchen Gespräch zu- oder abzusagen. Im Übrigen stehe ich für Gespräche erst dann zur Verfügung, wenn ernsthaft nach einer Lösung für die Anwohner gesucht wird. Ich vertrete als Direktkandidat nämlich meinen künftigen Souverän, und das sind in diesem Fall die Anwohner des Oranienplatzes, die nur bei der CDU (und damit auch bei mir als einem ihrer Verteter) politisches Gehör finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundestagskandidat Götz Müller