Frage an Götz Müller von Christian R. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Müller,
würden Sie folgenden Vorschlag in den nächsten Bundestag einbringen: Umwandlung der Grunderwerbssteuer in eine Grundverkaufssteuer mit dem Ziel den Wertzuwachs am Bodenwert zu 100 % der Allgemeinheit zufließen zu lassen? Dieser Vorschlag soll das Recht, mit Grund und Boden zu spekulieren, einschränken. Er wäre de facto eine Anhebung der Steuer auf Spekulationsgewinne bei Abschaffung der Spekulationsfrist.
Der Hebesatz sollte (evtl. unter Abzug eines Inflatinsausgleichs) Wertsteigerungen an Grund und Boden zu 100% abschöpfen, wertsteigernde Massnahmen an Gebäuden müssen belegt werden, wenn sie in den Verkaufspreis eingehen sollen. Ausgenommen könnte einzig eine selbstgenutzte Immobilie sein. (In Österreich ist eine sogenannte Immobilienertragssteuer im Jahr 2012 eingeführt worden.)
Mit freundlichen Grüßen
Christian Raudszus
Sehr geehrter Herr Raudszus,
zentrales Wahlversprechen der CDU ist, dass es nach der Wahl mit uns keine Steuererhöhungen geben wird. Dies ist auch sinnvoll, da Steuererhöhungen nicht zu einem Anstieg des Steueraufkommens führen werden. Durch Steuererhöhungen greift der Staat also nur in die Taschen der "Kleinen Leute" - mehr zum Verteilen wird nicht da sein. Millionäre suchen sich nämlich aus, wo sie Steuern zahlen (s. Gerard Depardieu).
In dem von Ihnen genannten besonderen Fall, wird sich die Steuererhöhung auf die Investitionen im Bereich Wohnungsbau negativ auswirken - mit der Konsequenz, dass die Mieten weiter steigen.
Die Antwort lautet folglich: Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Götz Müller