Frage an Götz Müller von Sabine M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Müller,
Die Höhe der Ruhestandsbezüge unterscheidet sich sehr stark zwischen Beamten und gesetzlcih Versicherten. Während die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach 45 Vollzeitarbeitsjahren aktuell ca. 48% des entsprechenden Bruttoeinkommens beträgt, bekommen Beamte nach nur 40 Vollzeitjahren bereits 71,75% ihres letztes Bruttoeinkommeins.
Diese gravierenden Unterschiede wirken sich erheblich auf den Lebenstandard aus. Das statistische Bundesamt hat nach OECD-Methodologie berechnet, dass das Einkommen eines verrenteten Arbeitnehmerhaushaltes um 44% sinkt, während der Haushalt eines Beamten nur eine Reduzierung um 13% bei der Pensionierung verkraften muss.
Hinzu kommt, dass auch die Anpassung an die Lasten der demokratischen Entwicklung sehr ungleich vorgenommen wurde. Während die Rentenbezugshöhe von 51% in 1991 auf 43% in 2030 gesenkt wurde und wird, sind die der Pensionen von Beamtenpensionen nur von 75% auf jetzt 71,75% gesenkt.
Hierzu habe ich zwei Fragen:
1. Warum ist die absolute Höhe der Ruhestandsbezüge so unterschiedlich und warum möchte die CDU diese nicht angleichen?
2. Warum möchte die CDU die Lasten der demokratischen Entwicklung nicht in gleicher Weise auf Beamte und gesetzlich Rentenversicherte verteilen?
Vielen Dank und viele Grüße
Sabine Malkron