Hallo Herr Dudas, sind Sie für ein AfD-Verbot und würden Sie sich dafür beim Bundesverfassungsgericht einsetzen?
Hallo Herr G.,
in unserer Demokratie übernehmen Parteien eine wichtige Aufgabe. Sie sind das Bindeglied zwischen Wählerinnen und Wählern sowie Parlament und Regierung. Dadurch sind Parteien ein zentrales Element unserer Demokratie. Anders als bei einem Vereinsverbot kann deshalb nicht einfach das zuständige Ministerium über ein Parteiverbot entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht muss über ein Parteiverbot mit einer zweidrittel Mehrheit abstimmen. Der Antrag für ein Parteiverbot muss von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden.
Für ein Parteiverbot reicht es auch nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Inhalte vertritt, wie es bei der AfD zweifellos der Fall ist. Vielmehr muss sie auch in aggressiver und aktiv-kämpferischer Weise versuchen ihre verfassungsfeindliche Haltung durchzusetzen. Außerdem muss es konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele erreichen kann. Ob diese Vorrausetzungen von der AfD erfüllt werden ist umstritten und muss sorgfältig geprüft werden. Vor allem um ein Fiasko wie bei den beiden gescheiterten NPD Verbotsverfahren zu vermeiden.
Grundsätzlich halte ich die AfD für eine problematische Partei.
Mit freundlichen Grüßen
Gordan Dudas