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Gollaleh Ahmadi
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Christoph T. •

Was denken Sie über die Auslieferung von Maja T. an Ungarn trotz einer anhängigen einstw. Verfügung beim BVerfG?

Sicher ist Ihnen der Fall von Maja T. bereits zu Ohren gekommen: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/maja-t-auslieferung-ungarn-bverfg-eilantrag-zu-spaet/

Obwohl eine einstweilige Verfügung beim BVerfG anhängig war, der auch nur eine Stunde später stattgegeben wurde, hatte es die Berliner Generalstaatsanwaltschaft so eilig, T. an die ungarischen Behörden zu überführen, dass der Beschluss des BVerfG nicht abgewartet wurde. Als nonbinäre Person erwartet T. in der ungarischen Strafverfolgung Verfolgungen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität. Zumindest geahnt dürfte die GSta von diesem Umständen auch schon vor der Entscheidung durch den BVerfG haben, denn sicher hat T.s Anwalt seine Bedenken dort vorgetragen und Ungarn ist aktuell für seine queerfeindliche Politik bekannt.

Wie bewerten Sie diesen Vorfall? Wie konnte es dazu kommen, dass die GSta die Überführung trotz laufenden Verfahrens vollstreckte? Werden Sie diesen Vorfall im Innenausschuss thematisieren? Wie unterstützen Sie T.?

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Antwort von
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Die Auslieferung von Maja T. an Ungarn trotz einer anhängigen einstweiligen Verfügung beim Bundesverfassungsgericht wirft erhebliche rechtliche und menschenrechtliche Fragen auf. Es ist von größter Bedeutung, dass rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten werden und der Schutz der individuellen Grundrechte gewährleistet ist. In solchen Fällen muss zudem geprüft werden, ob die betroffene Person in dem ersuchenden Staat ein faires Verfahren und menschenwürdige Haftbedingungen erwarten kann. Leider ist dies in Ungarn nicht der Fall. Deutschland muss seiner Verantwortung nachkommen, den Schutz von Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit über alle anderen Erwägungen zu stellen.

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