Frage an Giesela Brandes-Steggewentz von Günter S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Brandes-Steggewentz,
die niedersächsische Landesregierung (Sozialministerin Frau Özkan) hat im September 2012 die Mittel im aktuellen Haushaltsjahr für den sozialen Wohnungsbau um 10 Million Euro aufgestockt. Bei einer Fördersumme von 40.000 Euro bis 60.000 Euro pro Wohneinheit entspricht dies zwischen 166 und 250 geförderten Wohnungen in ganz Niedersachsen. Die Landesregierung selbst sieht im Zeitraum bis 2030 einen Bedarf von etwa 151.000 neuen Wohnungen.
Aktuelle Untersuchungen (z.B. Pestel-Studie, Juni 2012) zeigen, dass bereits in etwa fünf
Jahren bezahlbarer Wohnraum für Alleinstehende und größere Familien fehlen wird.
Die Erfahrungen der Beratungsstellen der Caritas belegen, dass bereits heute Wohnraum für Menschen am Rande der Gesellschaft (z.B. Wohnungslose) fehlt.
Die Situation wird durch den vielerorts praktizierten Verkauf kommunaler Wohnungsgesellschaften an (internationale) Investorengruppen noch zusätzlich verschärft.
Die sog. „Energiewende“ wird durch die auf die Miete umgelegten energetischen
Investitionen den Bestand an preiswerten Wohnungen z.B. für ALG II Empfänger extrem
schrumpfen lassen. Es droht eine neue Wohnungsnot!
· Wir setzen uns für die Sicherstellung des entsprechenden Wohnbedarfes ein.
· Mit welchen -insbesondere landespolitischen- Maßnahmen möchte Ihre Partei der oben skizzierten Entwicklung entgegengewirkt werden?
Mit besten Grüßen
Ihr Caritasverband für die Diözese Osnabrück
DIE LINKE will ein staatliches ökologisches und soziales Wohnungsbauprogramm des Landes auf den Weg bringen, das gezielt in das Marktgeschehen eingreift und die Wohnraumverknappung bekämpft. Ein besonderes Merkmal des neuen staatlichen Wohnungsbaus wird dabei die Barrierefreiheit sein. Ein "Soziales Wohnungsbauprogramm Niedersachsen" soll zu der bestehenden Förderung zusätzlich jährlich 25 Millionen Euro bereitstellen.
Als positive Nebenwirkung bleibt festzuhalten, dass die Ausgaben für den sozialen Wohnungsbau mittelfristig auch den klammen Kommunen zugutekommen würden, da sie im erheblichen Maße für die Mietkosten der Menschen im Grundsicherungsbezug aufkommen. Für DIE LINKE gilt dabei der fest Grundsatz: Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft müssen übernommen werden, damit der ohnehin zu geringe Regelsatz unangetastet bleibt!
Mit dem Verkauf von kommunalen Wohnungsgesellschaften/-genossenschaften haben die Kommunen auch die Steuerung in dieser Frage aufgegeben.
Giesela Brandes-Steggewentz