
(...) In diesem Fall (hierzu erfolgte eine Rücksprache mit der Schulaufsicht) könnte die Aussage der Schule bezogen auf eine evtl. Nutzung der Materialien im Unterricht aus nachvollziehbaren Gründen der Gleichbehandlung bzw. eines einheitlichen Unterrichtsablaufes resultieren, sofern wenn nicht alle Kinder - egal aus welchen Gründen - über die gleichen Materialien verfügen. (...)