Frage an Gesine Lötzsch von Dirk B. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Lötsch,
wir haben Lernmaterialien für den Unterricht unseres Kindes in eine Lichtenberger Grundschule gekauft.
Nun wurde uns mitgeteilt, das diese Unterrichtsmaterialien nicht verwendet werden dürfen, wenn Kinder von Hartz-IV-Empfänger diese nicht besitzen.
Ist diese Aussage von unserer Schule richtig?
Mit freundlichen Grüßen
D.Boettcher
Sehr geehrter Herr Böttcher,
zunächst wäre zu klären, ob die (privat finanzierte) Anschaffung von Lernmaterialien auf Ihre eigene Initiative oder auf Empfehlung der Schule hin erfolgte. Letzteres ist ausdrücklich nicht vorgesehen und wäre damit unzulässig.
(Zudem wäre es natürlich widersinnig, wenn die Schule erst die Anschaffung von Materialien anregt und hinterher deren Nutzung untersagt.)
Wir gehen also davon aus, dass die Anschaffung aus privater Initiative der Eltern erfolgte. In diesem Fall (hierzu erfolgte eine Rücksprache mit der Schulaufsicht) könnte die Aussage der Schule bezogen auf eine evtl. Nutzung der Materialien im Unterricht aus nachvollziehbaren Gründen der Gleichbehandlung bzw. eines einheitlichen Unterrichtsablaufes resultieren, sofern wenn nicht alle Kinder - egal aus welchen Gründen - über die gleichen Materialien verfügen.
Interessant wäre hierbei ggf. noch, um was für Lernmittel es sich konkret handelt. Erscheint die Aussage der Schule nicht nachvollziehbar, wäre bei weiterem Klärungsbedarf bitte durch die Eltern die Schulleitung anzusprechen, notfalls auch die zuständige regionale Schulaufsicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gesine Lötzsch